Warum sollte ich eine Hausratsversicherung haben?
Um einen Einbruch mache ich mir wenig Sorgen, ich habe meine Wohnung ziemlich gut gesichert (u. a. mit Kameras, die mich über einen Einbruch jederzeit informieren). Außerdem habe ich keinerlei Wertgegenstände zu Hause.
Meine Hauptsorge ist ein Wohnungsbrand, weil meine lieben Nachbarn mit der Zigarette im Bett einschlafen oder das Essen auf dem Herd vergessen. Aber ganz ehrlich: In so einem Fall ist die Rechtslage eindeutig. Wer fahrlässig einen Schaden verursacht, muss dafür haften. Dafür brauche ich keine Hausratsversicherung, die mich in so einem Fall wahrscheinlich eh an den Schadensverursacher verweisen würde. Und selbst wenn mein Nachbar den Schaden nicht begleichen kann, greift dann meine Haftpflichtversicherung (Forderungsausfalldeckung).
Ihr seht also: Für mich macht eine Hausratsversicherung überhaupt keinen Sinn. Oder?
1 Antwort
Dafür brauche ich keine Hausratsversicherung, die mich in so einem Fall wahrscheinlich eh an den Schadensverursacher verweisen würde
Da liegt der Denkfehler.
Die Fremdhaftung ist bei Sachschäden stets auf deren Zeitwert unmittelbar vor Eintritt des Schadenereignisses begrenzt. Die eigene Hausratversicherung leistet aber zum Wiederbeschaffungswert und damit meist deutlich mehr.
Ferner gilt Eigenversicherung vor Fremdversicherung.
Die HRV sichert nicht nur "Wertsachen" ab. Der gesamte Inhalt deiner Wohnung ist Hausrat: Möbel, Klamotten, Dokumente, Elektronik, etc.
Bei einem Feuer, egal welchen Ursprungs ist der Verlust meist 100%. Eine Neuanschaffung der Sachen läuft auch bei günstiger Ausstattung schnell auf über 10.000,- € an.
Aber auch Leitungswasser welches bestimmungswidrig austritt kann neben dem Gebäude auch den Haurat schädigen. Sturm oder Elementargefahren ebenso. Wer im Keller lebt, lebt gefährlich bei Überschwemmung. Ebenso das Dachgeschoss bei Sturm/Hagel.
Und selbst wenn mein Nachbar den Schaden nicht begleichen kann, greift dann meine Haftpflichtversicherung (Forderungsausfalldeckung).
Dazu muss aber i.d.R. ein Klageverfahren geführt werden bzw. es muss ein vollstreckbarer Titel vorliegen, dessen Vollstreckung nur aufgrund der finanziellen Situation des Schuldners scheitert und wiederrum gibt es nur den Zeitwert.