Steinschlag am Vermietfahrzeug. Zahlt meine Privathaftpflicht?
Mir wurde ein Leihfahrzeug von einem Autohaus für die Zeit der Reparatur meines Fahrzeuges unentgeltlich zur Verfügung gestellt, da nach nur 4 Wochen nach dem Kauf (Gebrauchtwagen m.Gebrauchtwagengarantie) der Motor platt war.
Jetzt hatte ich mit dem Leihfahrzeug einen Steinschlag u. das Autohaus hat mir eine Rechnung von fast 800€ für die Reparatur der Windschutzscheibe geschickt. SB lag bei dem Fahrzeug bei 1500€.
Lt. dem Autohaus würde meine Privathaftpflicht den Schaden übernehmen. Die weigert sich jedoch.
Und ich weigere mich 800€ zu zahlen, da ich bei einem Steinschlag mit meinem Wagen, nur eine SB von 150€ hätte.
Hatte jemand schon so einen Fall und kann mir Tipps geben wie die Rechtslage ist? Vielen Dank!
3 Antworten
Hast Du schon mal was von der "Benzinklausel" gehört? Falls nein, dann schau doch mal in die Geschäftsbedingungen Deiner Privathaftpflichtversicherung, die sich doch wohl bei Deinen Unterlagen befinden. Alles, was mit dem Betrieb von Kraftfahrzeugen zu tun hat, wird aus dem Erstattungsbereich der Privathaftpflicht heraus genommen.
Das ist im übrigen allgemein bekannt. Wie Dir das Autohaus eine derartige Fehlinformation erteilen konnte, ist ein Rätsel. Hat Dich im übrigen das Autohaus auf die ungewöhnlich hohe SB von 1.500,--€ hingewiesen? Das wäre nämlich ein Ansatzpunkt für einen Schadensersatzanspruch gg das Autohaus, aber das ist jetzt eine andere Sache...
Nein! Deine Privathaftpflicht schließt solche Schäden aus, da Du den Schaden beim Führen des Fremd-PKWs und nicht als Fussgängerin verursacht hast. In dieser Beziehung hat das Autohaus wenig Ahnung.
Dass der geliehene PKW einen so hohen SB hat, ist Teil des Geschäftsmodells Deines beauftragten Autohauses. Das kann man natürlich auch am Preis für die Scheibe erkennen, der m. E. ziemlich überzogen ist. Mit der Scheibe sanieren die den Motorgarantiefall, behaupte ich. Aber ob Du deswegen vom hohen SB runterkommst?
Etwas naiv ist die Übernahme des Leihfahrzeuges gelaufen. Beim Mietwagen würdest Du vermutlich auch auf den Versicherungsschutz achten oder?
ich weiss nicht, wo diese Märchen, die Privathaftpflicht würde bei PKW-Schäden haften, herkommen.
Diese Versicherung würde mglw. dann zahlen, wenn der Schade durch dich als Person dem stehenden Auto zugefügt wurde. Wenn das Auto als Auto verwendet wird und man damit fährt, ist die Privathaftpflicht nicht zuständig.
Wenn du einen Mietwagen bekommen hast, dann hast du einen Vertrag unterschrieben. Und dort stehen auch die SB-Sätze.
Die Logik zu nehmen, welche Versicherung du hast, welche SB, ist kühn und hat mit dem Fall wenig zu tun.
Oder denkst du, man könne rein virtuell seine Versicherung übertragen auf Mietfahrzeuge? Das würde ich Sixt & Co das nächste Mal erzählen, ich bräuchte keine Versicherung, denn ich hätte ja auch nen PKW und der ist versichert. Geht nicht!