Zahlt Privathaftpflicht für Schaden am Firmenwagen welcher nicht beim fahren entstanden ist?
Hallo,
ich habe meinen Firmenwagen in der Tiefgarage geparkt. Die Tiefgarage hat eine Vorrichtung um zwei Autos übereinander zu parken. Beim Benutzen dieser Vorrichtung hat es das Dach meines Firmenwagens verkratzt. Mein Arbeitgeber wird jetzt mit großer Sicherheit eine Selbstbeteiligung von mir wollen.
Jetzt habe ich mir überlegt, dass es eigentlich möglich sein müsste die Selbstbeteiligung an meine Privathaftpflicht weiter zu geben, da der Schaden ja nicht bei der Benutzung des PKW entstanden ist (das Auto war ja geparkt) und damit die Benzinklausel nicht greifen sollte.
Wie seht ihr das?
2 Antworten
Die Frage wäre ob der ArbG grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz hat.
Bei einfacher Fahrlässigkeit ist eine Arbeitnehmerhaftung eigentlich ausgeschlossen und fällt unter Betriebsrisiko des Arbeitgebers. Erst ab mittlerer Fahrlässigkeit kommt eine anteilige Haftung in Betracht.
Das führt auch die Thematik ob die Privathaftpflicht hier schon zuständig wäre in den Hintergrund. Verträge im Premium-Segment der meisten Anbieter (sofern nicht AHB 1988 oder so) haben Be- und Entladeschäden mitversichert.
Sehe ich anders. Da bereits das Be - und Entladen zum Gebrauch des Fahrzeugs zählt, und ebenso die fehlende Absicherung nach dem Parken, wird vermutlich auch das eigentliche Parken unter die Benzinklausel fallen.