Müssen tun sie nicht, in der Regel aber bekommt man vor Kontokündigung aber ein Schreiben mit der Info, daß das Konto gelöscht wird. Z.B. weil es zu lang bewegungslos war, und der Sollstand durch die Gebühren sonst unnötig hoch wird, oder wenn das Konto zweckentfremdet wird, zB Eltern eröffnen fürs Kind ein Konto da gebührenfrei und nutzen es dann für eigene Bankgeschäfte usw. Ein klärendes Gespräch kann die Auflösung evtl. abwenden-aber Anspruch aufs Konto hast du nicht

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Der Vermieter ist im Zugzwang-er braucht eine Gläubiger-Identifikations-Nr. (Gläubiger-Id), um weiter via LS einziehen zu können.Er kann diese online bei der Deutschen Bundesbank beantragen. Und er braucht für jeden Mieter eine Mandatsreferenz.

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soweit ich weiß, hätte man die Chance, das Geld binnen 14 Tage nach Auftauchen der Sachen zurückzugeben und gegen die eigenen Sachen einzutauschen (wenn sie persönlichen Wert haben, macht das manchmal Sinn)

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Die Banken dürfen versicherungstechnisch nicht all zu große Bestände lagernd haben, werden aber wiederrum auch nicht täglich beliefert. Also 2 Tage Vorlaufzeit ist sicher gut. Bank anrufen! Warum bekommst Du das Geld aufs Sparbuch? Ist doch blöd, da müsstest Du es grds. wieder kündigen um es abzuheben. Wäre Girokonto nicht einfacher gewesen? Aber egal: ja, Du solltest das rechtzeitig anmelden oder nach Möglichkeit zur Zentrale der Bank fahren und nicht die Filiale in "Hinterdupfing" wählen, die sicher nicht viel Geld vorrätig hat.

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