Zählt Einkommen aus einem Minijob zum Grundfreibetrag + Familienversicherung

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Wenn ich es richtig verstanden habe gibt es einen Unterschied ob der Lohn vom Arbeitgeber pauschal versteuert wird oder man auf Lohnsteuerkarte arbeitet.

Richtig.

Ist das so richtig?

Yuh!

Wie stelle ich fest, ob mein Arbeitgeber pauschal versteuert?

Siehst du an der Abrechnung, was steht bei Steuerklasse, dürfte gar nichts stehen, wenn es pauschal versteuert ist.

Meines Wissens zählt der Lohn des Minijobs aber in jedem Fall zum Gesamteinkommen zur Feststellung des Familienversicherungsanspruches.

Definitiv (§ 10 SGB V).

D.h. sobald ich noch andere Einkünfte habe und so im Schnitt über 450€ im Monat komme muss ich mich eigenständig versichern?

Korrekt. Aber die 450,- € gelten nur für Arbeitseinkommen. Für alle anderen Einkünfte gilt 1/7 der Bezugsgröße (aktuell 395,- € pro Monat). Bei Kombination mit Arbeitseinkommen gelten 450,- €.

Welche Werbungskosten kann ich zur Berechnung des Anspruches abziehen?

Guckst du § 3:

http://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/grundprinzipien_1/finanzierung/beitragsbemessung/Grundsaetze_Beitragsbemessung_Freiwillige__30052011.pdf

So wie ich es verstehe für Arbeitseinkommen und Renten gar keine Werbungskosten. Bei Versicherungspflicht werden die Beiträge auf auch das SV-Brutto ohne Berücksichtigung der WBK erhoben.

Bei einem pauschal besteuerten Minijob fallen ohnehin keine an, die abuugsfähig wären.

801,- € für Kapitaleinkünfte und die entsprechend WBK bei Vermietung und Verpachtung finden aber Berücksichtigung.

  1. Minijob pauschal versteuert. Die Einkünfte gehören nicht in die Steuererklärung. Deshalb kann man natürlich auch nicht den Arbeitnehmerpauschbetrag abziehen. Auch keine Werbungskosten (Wovon denn auch, wenn die Einkünfte nicht mitzählen). Man merkt es daran, dass man keine Lohnabrechnung mit Lohnsteuerabzug bekommt, oder nur pauschla 2 % die dem Arbeitnehmerabgezogen werden dürfen).

  2. MiniJob und Sozialversicherung. Auf das Minijobeinkommen zahlt der Arbeitgeber pauschal Beiträge für alle Sozialversicherungen an die Knappschaft. Man kann freiwillig den enthaltenen RV-Beitrag aufstocken udn damit eigene Ansprüche aufbauen. Man braucht keine extra Beiträge für die Familienversicherung zu tragen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986