Lohn im praktischen Jahr + Minijob: Komme ich zusammen über den Grundfreibetrag und muss Steuern nachzahlen (2015)?

1 Antwort

1. ist zwar der Grundfreibetrag in 2015 8.472,- gewesen, aber dazu kommt ja der Arbeitnehmerfreibetrag mit 1.000,- Euro, der Sonderausgabenpauschbetrag mit 36,- Euro udn die Vorsorgepauschale mit 1.900,- Euro. Alles zusammen 11.400,- Euro udn das erreichst Du nicht.

2. Der Aushilfsjob ist vermutlich durch den Arbeitgeber pauschal versteuert worden und zählt bei der Berechnung sowieso nicht mit.

Du brauchst keine Steuererklärung abzugeben, weil Du die Voraussetzungen gem. § 46 EStG nicht erfüllst.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

siggi543 
Beitragsersteller
 14.11.2016, 23:30

Vielen Dank schonmal. Jetzt noch meine zweite Frage: ich habe von den Jahren 2011-2014 einen Verlustvortrag: wird der bei diesen 9460 Euro einberechnet, was mir ja dann nichts nutzen würde oder bleibt der dann unangetastet für 2016?

wfwbinder  15.11.2016, 05:26
@siggi543

Nein, der wird im ersten Jahr mit positiven Einkünften abgezogen.

Also der ist dann verbraucht.

Trotzdem die Erklärung machen (Du wirst wegen des Vortrages sowiso aufgefordert, denn der Minijob gehört ja nicht da hinnein.