Lohn im praktischen Jahr + Minijob: Komme ich zusammen über den Grundfreibetrag und muss Steuern nachzahlen (2015)?
Hallo, ich habe letztes Jahr innerhalb meines praktischen Jahres innerhalb von 8 Monaten 6260 Euro verdient. Zudem habe ich in meinem Nebenjob im gesamten Jahr 3200 Euro (zw. 200-400 Euro pro Monat) verdient.
Meine Frage: wird das Gehalt vom Minijob auf die 6260 Euro gerechnet, wobei ich dann ja 9460 Euro im Jahr verdient hätte? Und muss ich dann noch eine Steuererklärung machen und Steuern nachzahlen?
Vielen Dank
1 Antwort
1. ist zwar der Grundfreibetrag in 2015 8.472,- gewesen, aber dazu kommt ja der Arbeitnehmerfreibetrag mit 1.000,- Euro, der Sonderausgabenpauschbetrag mit 36,- Euro udn die Vorsorgepauschale mit 1.900,- Euro. Alles zusammen 11.400,- Euro udn das erreichst Du nicht.
2. Der Aushilfsjob ist vermutlich durch den Arbeitgeber pauschal versteuert worden und zählt bei der Berechnung sowieso nicht mit.
Du brauchst keine Steuererklärung abzugeben, weil Du die Voraussetzungen gem. § 46 EStG nicht erfüllst.
Vielen Dank schonmal. Jetzt noch meine zweite Frage: ich habe von den Jahren 2011-2014 einen Verlustvortrag: wird der bei diesen 9460 Euro einberechnet, was mir ja dann nichts nutzen würde oder bleibt der dann unangetastet für 2016?