EÜR Direktvertrieb: wohin mit Onlinebestellung des Kunden beim Hersteller?

1 Antwort

Du bekommst ja auch nur die Provision, also kannst Du auch nur die buchen.

vollkommen wichtig.

Du musst die Fälle unterscheiden.

Im ersten Fall macht der Kunde das Geschäft mit Dir. Er kauf bei Speaci und bezahlt an Speaci. Der Rest interessiert ihn nur in so weit, dass er seine Ware bekommt. Wäre etwas nicht in Ordnung, würde er sich ja auch an Dich wenden.

Im zweiten Fall macht er das Geschäft direkt mit dem Hersteller/Deinem Lieferanten. Du hast kein Vertragsverhältnis mit dem Kunden. Nur mit dem Lieferanten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Speaci 
Beitragsersteller
 21.06.2021, 20:52

Entschuldigung, das stimmt!

Das Problem ist doch das:

Ich habe nie etwas eingenommen und nie etwas ausgegeben. Am Beispiel oben:

Der Kunde hat direkt über den Hersteller bestellt und an den Hersteller 50,- gezahlt. Er hat vom Hersteller für 50,- Ware erhalten. Er kann dort nicht direkt bestellen, sondern nur nach Auswahl eines "Demonstrators/Vertriebspartners/mich". Ich "hafte" auch bei Mängeln oder im Falle des Widerrufs.

Ich muss dem Kunden auch die Rechnung über 50,- schreiben, da er vom Hersteller nur einen Packzettel bekommt mit dem, was im Paket ist; keine Rechnung.

Ich schreibe ihm also eine Rechnung über 50,- mit dem Zusatz "Bereits an xxx bezahlt".

Aber ich kann ja die 50,- nicht als Einnahme buchen, da ich sie nie eingenommen habe und die Ware im Wert von 50,- nicht als Ausgabe, da ich sie ja nie für den Kunden beschafft habe.

Die Kleinunternehmerregelung hängt doch aber vom Umsatz ab, der ist 50,-. Die 10,- Provision sind nur mein Gewinn.

Speaci 
Beitragsersteller
 21.06.2021, 20:56
@Speaci

Entschuldigung, das stimmt!

Das Problem ist doch das:

Ich habe nie etwas eingenommen und nie etwas ausgegeben. Am Beispiel oben:

Der Kunde hat direkt über den Hersteller bestellt und an den Hersteller 50,- gezahlt. Er hat vom Hersteller für 50,- Ware erhalten. Er kann dort nicht direkt bestellen, sondern nur nach Auswahl eines "Demonstrators/Vertriebspartners/mich". Ich "hafte" auch bei Mängeln oder im Falle des Widerrufs.

Ich muss dem Kunden auch die Rechnung über 50,- schreiben, da er vom Hersteller nur einen Packzettel bekommt mit dem, was im Paket ist; keine Rechnung.

Ich schreibe ihm also eine Rechnung über 50,- mit dem Zusatz "Bereits an xxx bezahlt".

Aber ich kann ja die 50,- nicht als Einnahme buchen, da ich sie nie eingenommen habe und die Ware im Wert von 50,- nicht als Ausgabe, da ich sie ja nie für den Kunden beschafft habe.

Die Kleinunternehmerregelung hängt doch aber vom Umsatz ab, der ist 50,-. Die 10,- Provision sind nur mein Gewinn.

In meiner Abrechnung vom Hersteller steht für die Kundenbestellung folgendes:

Bestellwert: 50,-

Versand: 0,-

Sofortiges Einkommen 20% auf 50,-: 10,-

Bestellung/Rechnungsbetrag: 50,-

vom Kunden zu zahlen: 50,-

Vom Demonstrator zu zahlen: 0,00

Überweisungsbetrag: 10,-

Was davon ist für die EÜR Einnahme und was Ausgabe????

Sorry, ich stehe echt auf dem Schlauch.

Speaci 
Beitragsersteller
 21.06.2021, 20:58
@Speaci

Auf meiner "Online-Kundenbestellung" steht auch das Wort "Rechnung". Sowas bekommt der Kunde vom Hersteller nicht, sondern nur ich als Demonstrator.

Speaci 
Beitragsersteller
 21.06.2021, 19:35

Neee, das stimmt so nicht ganz. Er kann nie allein bestellen, er muss immer einen Direktvertriebs-Mitarbeiter (Demonstrator) auswählen! Hat er eine Reklamation, muss er die über mich abwickeln und kann das nicht alleine! Er bekommt auch vom Hersteller keine Rechnung, die muss ich ihm schreiben. Er hat das Vertragsverhältnis somit mit mir. Und genau das ist ja mein Problem!

wfwbinder  21.06.2021, 20:26
@Speaci
Er bekommt auch vom Hersteller keine Rechnung, die muss ich ihm schreiben.

Das stand nicht im Sachverhalt.

Dann steht doch der Umsatz auch in Deiner Abrechnung vom Direktvertrieb als Dein Umsatz.

Dann ist der volle Umsatz zu verbuchen.