EÜR Direktvertrieb: wohin mit Onlinebestellung des Kunden beim Hersteller?
Hi, ich bin etwas am verzweifeln. Ich habe ein Kleingewerbe und bin im Direktvertrieb tätig. Normalerweise überweisen mir die Kunden das Geld, ich bestelle für die Kunden und zahle die Rechnung beim Hersteller, die Ware kommt zu mir, ich schicke sie mit Rechnung an den Kunden weiter bzw. bring sie ihm vorbei, ich bekomme vom Hersteller die Provision gutgeschrieben und fertig. Beispiel 1:
Kunde bestellt für 50 Euro bei mir und überweist sie mir, ich bestelle für 50 Euro und schicke es dem Kunden, der Hersteller überweist mir Provision in Höhe von 10 Euro. In die EÜR schreibe ich folgendes:
Einnahmen 50,-
Ausgaben 50,-
Einnahmen 10,-
Ich komme also auf 50 ,- Umsatz und 10,- Gewinn.
Jetzt kann der Kunde auch selbst auf der Herstellerseite bestellen, wenn er mich als Demonstrator auswählt. Er bestellt direkt beim Hersteller, zahlt dem Hersteller das Geld und bekommt die Ware vom Hersteller direkt zugeschickt. Ich bekomme die 10,- Provision vom Hersteller.
Was muss ich denn jetzt angeben? Ich habe ja nur die Buchung "10,- Provision". Damit würde aber mein Umsatz (50,-) nicht in der EÜR auftauchen sondern lediglich der Gewinn von 10,-. Da die Kleinunternehmerregelung aber an den Umsatz gekoppelt ist, denke ich das das falsch ist. Aber wie schreibe ich den Umsatz in die EÜR?????
Ich danke schon mal für die Hilfe! Ich hoffe es ist verständlich geworden wo mein Problem ist ;-)
1 Antwort
Du bekommst ja auch nur die Provision, also kannst Du auch nur die buchen.
vollkommen wichtig.
Du musst die Fälle unterscheiden.
Im ersten Fall macht der Kunde das Geschäft mit Dir. Er kauf bei Speaci und bezahlt an Speaci. Der Rest interessiert ihn nur in so weit, dass er seine Ware bekommt. Wäre etwas nicht in Ordnung, würde er sich ja auch an Dich wenden.
Im zweiten Fall macht er das Geschäft direkt mit dem Hersteller/Deinem Lieferanten. Du hast kein Vertragsverhältnis mit dem Kunden. Nur mit dem Lieferanten.
Entschuldigung, das stimmt!
Das Problem ist doch das:
Ich habe nie etwas eingenommen und nie etwas ausgegeben. Am Beispiel oben:
Der Kunde hat direkt über den Hersteller bestellt und an den Hersteller 50,- gezahlt. Er hat vom Hersteller für 50,- Ware erhalten. Er kann dort nicht direkt bestellen, sondern nur nach Auswahl eines "Demonstrators/Vertriebspartners/mich". Ich "hafte" auch bei Mängeln oder im Falle des Widerrufs.
Ich muss dem Kunden auch die Rechnung über 50,- schreiben, da er vom Hersteller nur einen Packzettel bekommt mit dem, was im Paket ist; keine Rechnung.
Ich schreibe ihm also eine Rechnung über 50,- mit dem Zusatz "Bereits an xxx bezahlt".
Aber ich kann ja die 50,- nicht als Einnahme buchen, da ich sie nie eingenommen habe und die Ware im Wert von 50,- nicht als Ausgabe, da ich sie ja nie für den Kunden beschafft habe.
Die Kleinunternehmerregelung hängt doch aber vom Umsatz ab, der ist 50,-. Die 10,- Provision sind nur mein Gewinn.
In meiner Abrechnung vom Hersteller steht für die Kundenbestellung folgendes:
Bestellwert: 50,-
Versand: 0,-
Sofortiges Einkommen 20% auf 50,-: 10,-
Bestellung/Rechnungsbetrag: 50,-
vom Kunden zu zahlen: 50,-
Vom Demonstrator zu zahlen: 0,00
Überweisungsbetrag: 10,-
Was davon ist für die EÜR Einnahme und was Ausgabe????
Sorry, ich stehe echt auf dem Schlauch.
Neee, das stimmt so nicht ganz. Er kann nie allein bestellen, er muss immer einen Direktvertriebs-Mitarbeiter (Demonstrator) auswählen! Hat er eine Reklamation, muss er die über mich abwickeln und kann das nicht alleine! Er bekommt auch vom Hersteller keine Rechnung, die muss ich ihm schreiben. Er hat das Vertragsverhältnis somit mit mir. Und genau das ist ja mein Problem!
Entschuldigung, das stimmt!
Das Problem ist doch das:
Ich habe nie etwas eingenommen und nie etwas ausgegeben. Am Beispiel oben:
Der Kunde hat direkt über den Hersteller bestellt und an den Hersteller 50,- gezahlt. Er hat vom Hersteller für 50,- Ware erhalten. Er kann dort nicht direkt bestellen, sondern nur nach Auswahl eines "Demonstrators/Vertriebspartners/mich". Ich "hafte" auch bei Mängeln oder im Falle des Widerrufs.
Ich muss dem Kunden auch die Rechnung über 50,- schreiben, da er vom Hersteller nur einen Packzettel bekommt mit dem, was im Paket ist; keine Rechnung.
Ich schreibe ihm also eine Rechnung über 50,- mit dem Zusatz "Bereits an xxx bezahlt".
Aber ich kann ja die 50,- nicht als Einnahme buchen, da ich sie nie eingenommen habe und die Ware im Wert von 50,- nicht als Ausgabe, da ich sie ja nie für den Kunden beschafft habe.
Die Kleinunternehmerregelung hängt doch aber vom Umsatz ab, der ist 50,-. Die 10,- Provision sind nur mein Gewinn.