Wohnungsgeld und Kinderzuschlag wenn Sohn Ferienjob macht?
Also ich bin 15 Jahre alt und möchte in den Sommerferien einen Ferienjob für 10 tage machen. Wir kriegen Wohnugsgeld und Kinderzuschlag, und ich wollte wissen dass wenn ich diesen Ferienjob mache ob wir dann trotzdem noch dieses Wohnungsgeld und Kinderzuschlag bekommen oder ob dass geld was ich verdiene dann abgezogen wird. Weil es sonst unnötig wäre mich dann unnötig anzustrengen wenn ich eh nichts verdiene.
Danke!
1 Antwort
Hallo,
ja deine Vermutung geht leider in die richtige Richtung.
Einkommen und Vermögen eines Kindes, (außer Kindergeld und Wohngeldanteil) werden komplett auf den Kinderzuschlag angerechnet. Übersteigen deine monatlichen Einkünfte den Anspruch auf ALG II plus Sozialgeld, dann wird für je zehn Euro des übersteigenden Betrages der Kinderzuschlag um sieben Euro monatlich gekürzt. Diese Einkünfte könnten sogar den Kinderzuschlag in voller Höhe zunichte machen.
Tut mir leid für dich, motivierend ist diese Regelung nicht für Jugendliche !
Habe ich da nicht auch irgendwann mal was von 140 Euro/mtl. sind unschädlich.
Also wie gesagt bin ich 15 und ich arbeite dann 10 Tage in den Sommerferien, jeden Tag von 8- 16 uhr und verdiene pro Stunde bisschen mehr als 10€. Wird das dann von Wohungsgeld und Kinderzuschlag abgezogen?
Das findet man bei Google:
"Einkommensanrechnung wird bei Ferienjobs ausgesetztGrundsätzlich wird jedes Einkommen, welches in einer Hartz IV Bedarfsgemeinschaft erwirtschaftet wird, auf die Arbeitslosengeld II Leistungen angerechnet. An dieser Stelle macht der Gesetzgeber mit § 1 Abs. 4 der ALG II Verordnung eine Ausnahme:
Schüler an allgemein- und berufsbildenden Schulen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und ausschließlich in den Schulferien einem Fereinjob nachgehen, können bis zu 1.200 Euro anrechnungsfrei hinzuverdienen. Voraussetzungen hierfür sind:
- höchstens 4 Wochen im Kalenderjahr
- höchstens 1.200 Euro im Kalenderjahr
- Schüler hat keinen Anspruch auf Ausbildungsvergütung
Die Ferientätigkeit muss nicht am Stück sein sondern kann über die Ferien im gesamten Jahr verteilt werden. Dass die Regelungen des Jugendarbeitsschutgesetzes beachtet werden, ist obligatorisch."
correct, du musst mich missverstanden haben, es ging in meiner Antwort allein um den
Kindergeld - Z u s c h l a g !