Wohnung vom Arbeitgeber gestellt bekommen - Besteuerung?

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Der Steuerprüfer des Finanzamts geht nach dem örtlichen Mietenspiegel. Du kannst in dem Fall gar nichts machen.

Dein AG könnte schon, z. B. Beschaffenheiten der Wohnung beweisen, die einen Abschlag von der ortsüblichen Miete erfordern. Das wäre der Fall, wenn die Wohnung auf dem Werksgelände wäre.

Möglich ist auch der Nachweis der Rechtmässigkeit der niedrigeren Miete, wenn der Arbeitgeber vergleichbare Wohnungen in nicht unerheblichem Umfang an fremde Dritte zu dieser niedrigeren Miete vermietet. Das stünde in R 8.1 Absatz 6 der Lohnsteuerrichtlinien zum nachlesen.

Aber wie gesagt, tätig werden kann nur Dein Arbeitgeber.