Wohnung vom Arbeitgeber gestellt bekommen - Besteuerung?
ich habe 2010 von meinem Arbeitgeber (Festanstellung) für 6 Monate eine Dienstwohnung bekommen, weil ich umziehen musste und so schnell keine Wohnung gefunden habe.
Jetzt geht es um die Versteuerung, angeblich geldwerter Vorteil. Versteuert habe ich in der Höhe der Kosten, die mir der AG genannt hat.
Nun kommt das Finanzamt und will mehr, weil die ortsübliche Miete 30% höher ist. Passt das? Oder muss das FA die geringeren Kosten akzeptieren?
2 Antworten
Der Steuerprüfer des Finanzamts geht nach dem örtlichen Mietenspiegel. Du kannst in dem Fall gar nichts machen.
Dein AG könnte schon, z. B. Beschaffenheiten der Wohnung beweisen, die einen Abschlag von der ortsüblichen Miete erfordern. Das wäre der Fall, wenn die Wohnung auf dem Werksgelände wäre.
Möglich ist auch der Nachweis der Rechtmässigkeit der niedrigeren Miete, wenn der Arbeitgeber vergleichbare Wohnungen in nicht unerheblichem Umfang an fremde Dritte zu dieser niedrigeren Miete vermietet. Das stünde in R 8.1 Absatz 6 der Lohnsteuerrichtlinien zum nachlesen.
Aber wie gesagt, tätig werden kann nur Dein Arbeitgeber.
evtl. hilft dieser Link weiter : " Überlässt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt eine Wohnung....." http://www.steuertipps.de/lexikon/d/dienstwohnung mfg