Wohnung unter den Namen des Kind kaufen?
Mein Mann und Ich wohnen in Ausland in Hong Kong und unsere Tochter in England. Wir wollen eine Wohnung in London kaufen damit unsere Tochter über die nächsten 5-6 Jahre darin wohnen kann und einen weiteren Raum untervermieten kann.
Danach wollen wir diese Wohnung verkaufen um unsere Rente zu unterstützen. Da wir in Asien leben, ist es schwer für uns alles zu koordinieren, deswegen würden wir gerne die Wohnung unter den Namen unserer Tochter kaufen.
Leider wird das verschenken von großen Summen von Geld versteuert - vorallem wenn unsere Tochter das Geld zurück schenken will.
Kann man den Verkauf mit einem Privatkredit erreichen? Oder gibt es eine ander alternative?
5 Antworten
Welchen Sinn mag es denn haben, in einem deutschen Forum Auskünfte in einer Sache einzuholen, die ausschließlich GB und Hong Kong betreffen könnte?
Dazu solltest du einen Steuerberater in London und einen in Hongkong fragen.
Kaufe doch einfach alles selber "Kontrollieren" kann dann die Tochter
Eine Lösung könnte sein, die Wohnung zu dritt kaufen. Dann hätte jeder einen ideellen Anteil. Die dann zu versteuernden Summen wären kleiner.
Es tut mir leid aber diese Frage ist völlig paradox und eher ohne Sinn denn „unter dem Namen der Tochter kaufen“ würde bedeuten dass die volljährige Tochter nachweisen muss woher sie das Geld hat aber es macht auch überhaupt keinen Sinn die Schenkung von so grossen Summen in Großbritannien zu veranlassen. Ich würde euch vorschlagen die Wohnung selber zu kaufen. Wer in Hong Kong lebt der sollte international affin mobil und nicht gerade auf dem Niveau von Sozialhilfe sein oder? Sucht euch eine Wohnung im Internet und beauftragt einen Anwalt einer seriösen ortsansässigen Kanzlei in GB und schreibt dann die Whg. auf die Tochter um. Aber ich komme ehrlich gesagt nicht um den Gedanken herum dass eure Geschichte nicht stimmen kann. Warum solltet ihr unter dem Namen eurer Tochter euch davor drücken eine Wohnung zu kaufen (selber) weil es angeblich so kompliziert sei vom Ausland??? Irgendwie ist eure Frage nicht glaubwürdig. Eure Idee eines Darlehens an die Tochter wäre aber eine gangbare Lösung.
Ich weiss ja nicht, wie das in GB ist.
Hier in D kann man nichts vermieten, das einem nicht gehört.