können private Schuldforderungen ins Grundbuch eingetragen werden?

2 Antworten

Medea

Du hast ein vollstreckbares Urteil in Händen, das dem Schuldner bereits zugestellt wurde (sonst hätte der Gerichtsvollzieher nicht vollstrecken können).

Beträgt die restliche Hauptforderung mehr als 750 €, kannst du gegen Vorlage des Titels mit Zustgeollungsurkunde sofort beim zuständigen Amtsgericht - Grundbuchamt - die Eingtragung einer Zwangssicherungshypothek auf der Immobilie Schuldners stellen.

Werde sofort tätig, damit nicht andere Gläubiger dir zuvorkommen und du auf einen unsicheren Grundbuchrang landest.

Das nennt man Zwangshypothek. Kann man also machen.

Allerdings will man als Gläubiger doch Geld haben. Wieso dann nicht gleich die Zwangsversteigerung beantragen?