Kann beim Weihnachtsessen auch Alkohol mit von der Steuer abgesetzt werden?
Kann bei einem Weihnachtsessen auch Alkohol mit von der Steuer abgesetzt werden oder lediglich die Speisen und nicht alkoholische Getränke?
2 Antworten
Weihnachtsessen privat daheim = Kein Steuerabzug
Weihnachtsfeier/Weihnachtsessen mit dem Unternehmen
Abzug bis zu 110,- Euro pro Person. Einschließlich aller Getränke, egal ob alkoholisch, oder nichtalkoholisch.
Raummiete und die Zahlungen für einen Eventagenten sind nicht in den Betrag einzubeziehen.
Auch das noch! Gut, dass ich den Tipp mit dem billigen Fusel gegeben habe.
macht ja nichts, man kann nicht alles wissen. hatte den Vorteil am Donnerstag früh auf einem Unternehmerfrühstück gewesen zu sein, wo es eine Steuerberaterin zum Besten gab. Also nicht auf meinem Mist gewachsen.
Manchmal ist es doch gut, wenn man in Gemeinschaft frühstückt. ;-)
Das Finanzamt ERWARTET geradezu, dass auch Alkohol verkomsumiert wird. Ansonsten kämen nämlich Zweifel am Zweck der Veranstaltung auf. Wo gibt es denn schon Weihnachtsfeiern bei denen nicht gesoffen wird? Beachte allerdings die Höchstgrenze bei den Bewirtungsspesen von 110 Euro pro Person:
Also besser billigen Fusel kredenzen. Keine Sorge: Das Aspirin am nächsten Tag bezahlt die Krankenkasse!
@P59
Das Finanzamt ERWARTET geradezu
Das FA prüft die 110,00-Grenze. Was die damit getrieben haben, das interessiert das FA nicht. Dem Beamte könnten ansonsten Neidgefühle aufkeimen, er musste seine WeiFei`s immer schon aus eigener Tasche zahlen - wenn es denn überhaupt eine gab.
wfwbinder: tja, der Einwand wäre angebracht, wenn ich das System erfunden hätte. Hab ich aber nicht. Du kannst gerne meine PKV haben, mir wäre die GKV auch recht.
Und nicht vergessen: das alles ist nur so, weil`s für den Staat billiger ist, nicht weil der seine Beschäftigten so sehr schätzt. Also bitte fair bleiben.
War ja nicht so gemeint. Hat eben alles seine Guten udn schlechten Seiten. Nur der weinerliche Ton in Sachen Weihnachtsfeier hat mich gereitzt.
Übrigens es ist für den Staat nciht billiger, sondern nur in eine Ze8it verschoben, wo man selbst nicht mehr kandidiert. Denn der grlößte Teil der Saatsschulden sind, die, die noch nciht benannt sind. Müßten die Gebietskörperschaften Pensiosnrückstellungen machen wie Unternehmen, die eine Pensionszusage an ihre Mitarbeiter geben, so wären diese Pensiosnrückstellungen in D höher als unsere Staatsschulden.
@wfwbinder
der weinerliche Ton
Irrtum, den kann ich nicht erkennen. Mehr noch, ich glaube kaum, dass man mir derartiges überhaupt nachsagen kann.
Nein, leider muss ich Dich korrigieren, Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel wie Aspirin, zahlt die KK nciht.
Was kann ich dafür, wenn jemand falsch versichert ist? Ich bekomme Aspirin bezahlt.
@wfwbinder:mit Verlaub, eine kleine Einschränkung. Nicht 110,00 pro Person, sondern pro Arbeitnehmer. Bringt der den Partner mit, muss dessen Verzehr mit den 110,00 pro abgedeckt sein