Witwe - Steuernachforderung aus gemeinsamer Veranlagung vermeiden?

3 Antworten

Wenn Sie das Erbe ausgeschlagen hat, so haftet Sie nicht mehr für die Einkommensteuer auf die Einkünfte des verstorbenen Ehemannes.

Also muss Sie nur noch beim Finanzamt die Aufteilung der Steuerschuld beantragen. Dann schuldet sie nur noch die Steuer auf die eigenen Einkünfte.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Ja, sie kann das Erbe ausschlagen. 


neuhof60 
Beitragsersteller
 12.11.2017, 15:33

Das hat sie schon gemacht, aber wegen der gemeinsamen Veranlagung haftet sie doch trotzdem für die Nachzahlung? 

EnnoWarMal  13.11.2017, 07:52
@neuhof60

Nein. Nicht wenn sie die Aufteilung der Gesamtschuld, §§ 218 ff. AO, beantragt. So wie wfwbinder dies schon schrieb.

Sie schuldet (nicht haftet) diese Steuer nur, wenn sie diesen Antrag nicht stellt. Mir fällt aber kein Grund ein, den Antrag zu unterlassen.

Das Erbe ausschlagen und beim Finanzamt Antrag auf Auteilung der Steuerschuld beantragen.