Witwe - Steuernachforderung aus gemeinsamer Veranlagung vermeiden?
Hallo liebes Forum,
mein Vater ist verstorben. Noch vor seinem Tod wurde der Steuerbescheid für 2015 bestandskräftig. Es ist eine hohe Nachforderung fällig. Meine Eltern wurden gemeinsam veranlagt, mein Vater hat noch gut verdient, meine Mutter so gut wie nichts. Muss meine Mutter nun die Nachzahlung bezahlen oder gibt es Möglichkeiten, dass sie die hohe Nachforderung nicht oder nur zu einem geringeren Teil tragen muss?
Vielen Dank im Voraus
3 Antworten
Wenn Sie das Erbe ausgeschlagen hat, so haftet Sie nicht mehr für die Einkommensteuer auf die Einkünfte des verstorbenen Ehemannes.
Also muss Sie nur noch beim Finanzamt die Aufteilung der Steuerschuld beantragen. Dann schuldet sie nur noch die Steuer auf die eigenen Einkünfte.
Ja, sie kann das Erbe ausschlagen.
Nein. Nicht wenn sie die Aufteilung der Gesamtschuld, §§ 218 ff. AO, beantragt. So wie wfwbinder dies schon schrieb.
Sie schuldet (nicht haftet) diese Steuer nur, wenn sie diesen Antrag nicht stellt. Mir fällt aber kein Grund ein, den Antrag zu unterlassen.
Das Erbe ausschlagen und beim Finanzamt Antrag auf Auteilung der Steuerschuld beantragen.
Das hat sie schon gemacht, aber wegen der gemeinsamen Veranlagung haftet sie doch trotzdem für die Nachzahlung?