Getrennte Veranlagung trotz gemeinsamem Freistellungsauftrag möglich?
Bin verheiratet, bisher immer zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Unsere Steuersoftware hat errechnet, dass es günstiger ist, wenn wir getrennte Veranlagung wählen. Ist das möglich, wenn wir gemeinsame Freistellungsaufträge für Kapitalerträge erteilt haben? Wie wären gemeinsame Kapitalerträge bzw. Abgeltungssteuer aufzuteilen?
1 Antwort
Natürlich könnt ihr als zusammenlebende Ehegatten auch die getrennte Veranlagung wählen!
Bei den Kapitalerträgen sind die Erträge zusammen mit den dafür abgeführten Steuerabzugsbeträge dann auf die beiden Eheleute aufzuteilen.
Wenn ihr auch Kapitalerträge aus einem Gemeinschaftsdepot/-konto hattet, müsst ihr die dort in der Steuerbescheiniung für euch beide zusammen aufgeführten Beträge halbieren und eben getrennt zurechnen.
Dabei versteht es sich von selbst, dass jeder Ehegatte eine eigene Steuererklärung mit "seinen" Anlagen N, KAP, K, V etc. ausfüllt.