Getrennte Veranlagung trotz gemeinsamem Freistellungsauftrag möglich?

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Natürlich könnt ihr als zusammenlebende Ehegatten auch die getrennte Veranlagung wählen!

Bei den Kapitalerträgen sind die Erträge zusammen mit den dafür abgeführten Steuerabzugsbeträge dann auf die beiden Eheleute aufzuteilen.

Wenn ihr auch Kapitalerträge aus einem Gemeinschaftsdepot/-konto hattet, müsst ihr die dort in der Steuerbescheiniung für euch beide zusammen aufgeführten Beträge halbieren und eben getrennt zurechnen.


LittleArrow  31.03.2011, 13:11

Dabei versteht es sich von selbst, dass jeder Ehegatte eine eigene Steuererklärung mit "seinen" Anlagen N, KAP, K, V etc. ausfüllt.