Gemeinsame Veranlagung, Nebengewerbe, 2 Steuernummern?
Hallo, ich sitze hier gerade etwas ratlos, da heute Post im Briefkasten war.
Mein Mann und ich werden eigentlich gemeinsam veranlagt. Er ist Vollzeit berufstätig, ich bin noch mal Studentin im fortgeschrittenen Alter. :D Nun habe ich kürzlich ein Nebengewerbe angemeldet, die Einkünfte sind sehr gering, es fällt in die Kleinunternehmerregelung.
Ich habe den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt und übermittelt. Nun kam die Tage Post, eine neue Steruernummer für meinen Mann und mich gemeinsam. Heute noch einmal Post, eine Steuernummer nur für mich.
Da wir weiterhin gemeinsam veranlagt werden, frage ich mich nun, was mache ich mit meiner Steuernummer und wo wird die angegeben?
Ich gehe davon aus, dass bei unserer gemeinsamen Steuererklärung natürlich auch die gemeinsame Steuernummer angegeben wird und ich dort Anlage G für meine Nebeneinkünfte ausfülle.
Schicke ich dann zusätzlich das Formular EÜR ab und gebe DORT meine andere Steuernummer an? Brauche ich die sonst noch irgendwo?
Normalerweise würde ich prompt mal einen Stuerberater fragen, aber die Post kam jetzt sehr kurzfristig und wir wollten heute oder morgen (ja, spät...) unsere Steuererklärung abschicken.
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!
3 Antworten
Gibt dich einfach alle Nummern an, die suchen such dann schon raus was Sie brauchen. ICh würde das einfach auf einem Begleitschreiben vermerken
Auf dem Schreiben des Finanzamts, auf dem die Steuernummer mitgeteilt wird, steht auch, wofür die gelten soll. Vielleicht hilft eine Verifizierung durch Inaugenscheinnahme der Schreiben?
Bei dir gilt sie auf jeden Fall für die Umsatzsteuer und die Gewerbesteuer.
Sofern deine Betriebsstätte in einem anderen Finanzamtsbereich liegt als die Wohnung, gilt sie auch für die gesonderte Feststellung.
"Sie gilt für die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG"
Das ist ja die EÜR (die hatte ich vergessen, danke, Meister Petz.)
Trotzdem bleiben USt und GewSt nicht außen vor. Die ich aber nicht abgeben würde, solange sie nicht angefordert werden).
Wie oben geschrieben fällt es unter die Kleinunternehmerregelung, daher keine Umsatzsteuer. Gewerbesteuer wird auch nicht fällig, dafür verdiene ich nicht genug.
Wie oben geschrieben fällt es unter die Kleinunternehmerregelung, daher keine Umsatzsteuer.
Ja und? Deswegen muss doch trotzdem eine Umsatzsteuererklärung abgegeben werden.
Gewerbesteuer wird auch nicht fällig, dafür verdiene ich nicht genug.
Eine Gewerbesteuererklärung ist (auch) abzugeben, wenn ein Gewerbeverlust festgestellt werden soll.
Hm, mir werden jetzt nach dem Abschicken dieser Frage diverse ähnliche Fragen angezeigt, die anscheinend meine Vermutung bestätigen. (Und ich sehe, dass ich fortgeschritten anscheinend neuerdings mit v schreibe, na ja...)
Anscheinend ist diese Frage anderweitig schon ausreichend beantwortet, aber falls dennoch jemand einen netten Tipp oder Hinweis für eine neue Kleingewerbetreibende loswerden möchte, freue ich mich natürlich trotzdem. Gerade auch zu der Frage, ob ich die neue Steuernummer sonst noch irgendwo brauche.
Ach, und das Finanzamt hat mir als Bezeichnung für die Art der Tätigkeit "Studentin" eingetragen, obwohl ich in dem Erfassungsbogen meine Dienstleistungen so wie in der Gewerbeanmeldung angegeben hatte. Studentin bin ich ja sozusagen hauptberuflich, aber da kommen meine Einnahmen nicht her. Gedanken dazu?
Danke schon mal. :)
Gedanken dazu?
Ist doch völlig wuppe, was da draufsteht. Was steht denn in der Gewerbeanmeldung?
Und - weil so eine gewisse Ahnung habe: Was betreibst du denn eigentlich?
Na ja, ich habe etwas ratlos Onlinedienstleistungen angegeben, hat sich zumindest beim Gewerbeamt auch keiner beschwert. Die genauen Tätigkeiten sind sehr wechselhaft, von Dateneingabe über Umfragen und Transkriptionen bis hin zu Texterstellung und Ad Rating. Halt so Kram, den man gut von zuhause aus neben dem Studium machen kann.
Na ja, da steht wörtlich:
"Sie gilt für die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG"
Daraus ist für mich als Laien noch nicht gleich ersichtlich, für welche Formulare ich sie verwenden muss, ich gebe ja auch mein Einkommen in Anlage G an. Das Einkommensangabe nicht gleich Gewinnermittlung ist, muss man sich erstmal durch etwas Überlegung erschließen.
Danke auf jeden Fall!