Winterdienstkosten bei Grunddienstbarkeit?
Hallo zusammen. Folgende Situation:
Eigentümergemeinschaft A hat ein Grundstück mit Straßenanbindung.
Eigentümergemeinschaft B hat ein Grundstück mit Grunddienstbarkeit (Wegerecht) ohne weitere Regelung.
Die Zufahrt zum Grundstück B erfolgt über das Grundstück A. Diese Zufahrt dient auch als Parkplatz für das Grundstück A.
Eigentümergemeinschaft A lässt den Schnee auf den Parkplatz von einem privaten Winterdienst räumen. Sie kommt also auch ihrer eigenen Verkehrssichrungspflicht nach.
Nach 4 Jahren möchte die Eigentümergemeinschaft A dass sich nun die Eigentümergemeinschaft B an den Kosten zu 50% beteiligt.
Meine Frage: Muß Eigentümergemeinschaft B die Kosten mittragen? Wenn ja, hat die Eigentümergemeinschaft B Mitspracherecht bei Auswahl des Winterdienstes?
Gruß und Dankeschön vorab
3 Antworten
Hier findet sich folgender Satz: https://www.financescout24.de/wissen/ratgeber/wegerecht
Derjenige, der das Wegerecht ausübt, ist bei keiner anderen Vereinbarung
zu Räumungs- oder Instandhaltungsarbeiten verpflichtet.
Die Eigentümergemeinschaft B muss demnach (auch) die Winterrdienstkosten mittragen.
Ein Mitspracherecht wäre m. E. zuweit gehend, allenfalls ist eine Regelung wie im Mietrecht denkbar. Zu diesem Wirtschaftlichkeitsgebot kannst Du hier mehr nachlesen:
https://www.bmgev.de/mietrecht/tipps-a-z/artikel/wirtschaftlichkeitsgebot-betriebskosten.html
Zu den Unterhaltskosten gibt es eine umfangreiche Rechtsprechung:
Bei uns gibt es Hammergrundstücke und Wege, die am Hammergrundstück vorbei zu Grundstücken führen.
Es käme keiner auf die Idee, dass derjenige, dem das Grundstück gehört, für den Eigentümer räumt, der ein Wegerecht hat. Ist ja auch komisch, wenn wer anders kostenlos den Weg räumt, auf dem ich zu meinem Haus komme, oder?
Grundsätzlich müsst ihr euch also an den Kosten beiteiligen und natürlich kostet ein neuer Belag, der irgendwann gebraucht wird, mehr als der Winterdienst.
Euer Fall ist komplizierter. Wenn eine Fläche der einen WEG als Parkplatz und der anderen als Durchfahrt dient, muss man sich halt einigen und mit etwas gutem Willen findet sich eine Lösung, die nicht zwangsläufig bei 50 % liegt.
Ihr könntet also eigene Berechnungen machen. Wenn 50/50 ungefähr hinkommt, ist das aber Erbsenzählerei. Die werden das auch irgendwie ermittelt haben.
Wer zahlt schafft an. Ihr habt also ein Mitspracherecht und wenn an der zukünftigen Auswahl (also nach dem vielleicht länger laufenden Vertrag) nur die beiden Hausverwalter beteiligt sind, wird das auch was.
Wie funktioniert das: Zufahrt ist Parkplatz.
Müßt ihr jedesmal bitten, daß die Fahrzeuge weggefahren werden,
wenn ihr durchfahren wollt.
Die Parkflächen des Vorderhauses sind links und rechts des Fahrweges.