P-Konto überzogener Freibetrag ?
Hallo ich habe ein großes kleines Problem,
da ich in Schulden stecke habe ich mir letztes Jahr ein P-Konto bei der Sparkasse zugelegt. Da ich bereit bin die Schulden abzubezahlen habe ich mich an die schuldenberatung gewendet Ich zahle da monatlich 150€ bis alle Gläubiger ausbezahlt sind. soweit so gut !
ich bin Alleinerziehende mit meiner 5 Monaten alte Tochter erhalte alg2, Elterngeld, Kindergeld und für sie Unterhalt vom kindsvater. Der kindsvater hat mir diesen Monat für 3 Monate den Unterhalt voraus bezahlt + Geld geliehen (möchte meinen Führerschein machen) somit war dan für den Monat der Freibetrag überzogen und ich komm nicht an die 650€ ran.! Da alles was drüber ist ja an die Gläubiger geht weiß ich aber ich Zahl ja schon an die (wie es vertraglich abgemacht wurde.) wie besteht die Möglichkeit an das Geld zukommen? Zumal der Großteil sowieso Unterhalt meiner Tochter ist. Lg
1 Antwort
Es dürfte also eine Pfändung auf deinem Konto vorliegen.
Leider habt ihr einen Fehler gemacht. Jedweder Geldeingang geht zu Lasten des Pfändungsfreibetrages. Selbst wenn du 100€ bar abholst und davon 50€ wieder einzahlst, geht es zu Lasten des Freibetrages, obwohl sich das Geld nicht vermehrt hat.
OK, der Freibetrag dieses Monats ist erschöpft, aber das Geld wird nicht sofort ausgekehrt. Im Folgemonat hast du den vollen Freibetrag zur Verfügung und evtl. "überschüssiges" Geld aus dem Vormonat steht dann auch noch zur Verfügung. Also ist wohl nicht alles verloren.
Auch Ansparen ist auf dem Pfändungsschutzkonto nicht so einfach möglich. Solltest du das mal vorhaben, informiere dich genau zu dem Thema. Ich weiß nur, in Grenzen, über 2/3 Monate ist da was möglich. Besser ist, am Monatsende das Konto zu leeren.
Und .. wie ist es ausgegangen? Wurde der den pfändungsfreie Betrag übersteigende Guthabensaldo tatsächlich (dann vermutlich illegal; aber Sachverhalt nicht ganz eindeutig) mit dem Monatswechsel auf März an den bestrangigen Pfändungsgläubiger abgeführt? Oder haben Sie ab dem 01.03.2018 darüber verfügen können?
Danke für deine Antwort, tatsächlich ist der überschüssige Betrag ja für die oder bzw. den Gläubiger. Ich hab mich mit Ihnen in Verbindung gesetzt und wollte die tatsächliche Höhe wissen. Noch Lächerliche 100€ dafür habe ich kein Zugriff auf die restlichen 550€ ? Ich habe natürlich gesagt das ich jetzt die 100€ zahlen werde und die damit die kontopfändung zurück ziehen und ich somit wieder ein normales girokonto anlegen kann. Die Bank will denen aber die damals geforderte numme von 500€ bezahlen ? Die ist ja nichtmehr gefordert was denken die sich bloß ?