Wiedereinstellung nach Aufhebungsvertrag Abfindung?

2 Antworten

Wird man wieder eingestellt, kann der Betrieb Anteilig die Abfindung zurückfordern.

Nach 4 Jahren sollte aber alles Verjährt sein. Ich sehe hier erstmal kein Problem.

Ob es Intern eine Sperre gibt, dich wieder einzustellen, kann ich natürlich nicht sagen.

Ich weis, das das in meinem Betrieb mal so gehandhabt wurde, das Leute die selber gegangen sind oder mit Abfindung nicht mehr neu eingestellt werden durften, auch nicht in anderen Niederlassungen. Leute die den Betrieb aus eigenem Anlass verlassen galten als nicht zuverlässige Mittarbeiter, bei denen die Gefahr besteht das sie nach einiger Zeit wieder gehen.


GGuGG2FC 
Beitragsersteller
 06.03.2024, 16:58

Danke 👍

Wenn das Unternehmen eine Stelle neu ausschreibt, kannst Du Dich natürlich bewerben.

Es könnte nur sein, dass die intern eine Regelung hatten, als die Abfindungen für die Aufhebung gezahlt wurde, falls man dafür auf die Umsetzung im Unternehmen/in der Unternehmensgruppe verzichtet hat.

Beispiel:

Unternehmen A schließt den BetriebLüneburg. Die Arbeitnehmer können mit Abfindung gehen, oder ins Werk Hamburg wechseln.

Wenn dann Hamburg Leute sucht, nehmen die natürlich keine Leute, die vorher für die Aufhebung in Lüneburg Geld kassiert haben.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr.iur./Steuerberaterprüfung

GGuGG2FC 
Beitragsersteller
 06.03.2024, 16:58

Danke 👍