Wieder mal Erbfolge ohne Testament, helft ihr mir bitte?

3 Antworten

Jede Tochter bekommt die Hälfte, also 50.000 Euro.


Ganz einfache Frage, leicht zu beantworten.

Es gibt nur 2 Erben 1. Ordnung § 1924 BGB.

Die beiden Töchter erhalten je die Hälfte.

Das bedeutet auch, dass Dinge, die man nicht halbieren kann als Erbengemeinschaft zu verwalten sind, z. B. ein Haus. Da muss man sich einigen, was man möchte.

Die Enkelin ist gegenüber den Großeltern nur erbberechtigt, wenn ihre Mutter schon verstorben wäre, dann würde sie an deren Stelle treten.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr.iur./Steuerberaterprüfung

Wie bereits erwähnt - es geht nach "Ordnung" und da gibt es nur 2 Töchter. Daraus ergibt sich eine Aufteilung der Erbmasse, wenn kein Testament da ist, 50:50

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung