Darf die Arge Geld kürzen, trotz nicht erhaltener Einladung?

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Normalerweise rechnet man mit einem Empfang der Briefe beim AlgII-Empfänger nach einer Postlaufzeit von 3 Tagen. Wenn Du aber sagst, daß Du das Einladungsschreiben (das meist mit "normaler Post" kommt), nicht bekommen hast, dürfte das Jobcenter Dir keine Sanktion aussprechen. Verschwinden öfter Briefe, müßte die Arge, Dir eben die Einladungen per Einschreiben mit Rückschein schicken, dann hat sie einen Nachweis, daß Du die Einladung erhalten hast. Würde Dir raten, Widerspruch gegen den Sanktionsbescheid einzulegen. Einladung per E-Mail werden nicht gemacht.