Darf die Arge Geld kürzen, trotz nicht erhaltener Einladung?
Die Arge hat mir eine Einladung per Post geschickt und ich habe diese nie erhalten. Daraufhin erfolgte eine Anhörung in der ich die Situtation versuchte zu klären. Heute kam ein weiterer Brief in der die Sanktion einer Kürzung von 10 % festgelegt wurde, denn der Nichterhalt sei kein wichtiger anerkannter Grund. Es sei kein Postrücklauf erfolgt, was nicht sein kann, wenn der Brief verloren ging. Geht das??? Ist dies rechtens?? P.S. (Ich habe in der Anhörung meine Telefonnummer und meine Email Adresse angegeben, da hier im Haus schon öfter Briefe verschwunden sind. Kann/muss die Arge die Einladungen ausschließlich per Post versenden??Geht das nicht auch per Email??)
1 Antwort
Normalerweise rechnet man mit einem Empfang der Briefe beim AlgII-Empfänger nach einer Postlaufzeit von 3 Tagen. Wenn Du aber sagst, daß Du das Einladungsschreiben (das meist mit "normaler Post" kommt), nicht bekommen hast, dürfte das Jobcenter Dir keine Sanktion aussprechen. Verschwinden öfter Briefe, müßte die Arge, Dir eben die Einladungen per Einschreiben mit Rückschein schicken, dann hat sie einen Nachweis, daß Du die Einladung erhalten hast. Würde Dir raten, Widerspruch gegen den Sanktionsbescheid einzulegen. Einladung per E-Mail werden nicht gemacht.