Bei Folgerenten zählt weiterhin das Jahr des erstmaligen Rentenbeginns.
Du kannst die Angaben wie gewohnt eintragen.
Bei Folgerenten zählt weiterhin das Jahr des erstmaligen Rentenbeginns.
Du kannst die Angaben wie gewohnt eintragen.
Solange die Krankenkasse dich nicht auffordert, einen Reha-oder Rentenantrag zu stellen, solltest du weiterhin Krankengeld beziehen, denn das ist normalerweise höher als die Rente.
Du kannst auch während der Krankschreibung Altersrente mit Rentenbeginn Dezember 2013 beantragen, ohne gesund geschrieben zu sein.
Nein, man kann beim gleichen Arbeitgeber keinen Minijob neben seinem normalen Job haben.
http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_gewerblichen_bereich/04_400_euro_minijob/06_mehrere_beschaeftigungen/node.html
Neben der Vollrente kann man bis zu 450 Euro monatlich verdienen.
Es gibt auch die Möglichkeit, Teilrenten in Höhe von 1/3, 1/5 oder 2/3 der Vollrente zu beziehen.
Die Hinzuverdienstgrenzen richten sich nach den Einzahlungen der letzten drei Jahre vor dem Rentenbeginn. Es gibt auch Mindesthinzuverdienstgrenzen.
Lass dich dazu am besten bei der Deutschen Rentenversicherung beraten.
Du kannst die Schule und die Uni anschreiben und dir die Zeiten auf diesem Formular bestätigen lassen:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/54920/publicationFile/21491/V0510.pdf