Bei Folgerenten zählt weiterhin das Jahr des erstmaligen Rentenbeginns.
Du kannst die Angaben wie gewohnt eintragen.
Bei Folgerenten zählt weiterhin das Jahr des erstmaligen Rentenbeginns.
Du kannst die Angaben wie gewohnt eintragen.
Solange die Krankenkasse dich nicht auffordert, einen Reha-oder Rentenantrag zu stellen, solltest du weiterhin Krankengeld beziehen, denn das ist normalerweise höher als die Rente.
Du kannst auch während der Krankschreibung Altersrente mit Rentenbeginn Dezember 2013 beantragen, ohne gesund geschrieben zu sein.
Ein Minijob wird der Deutschen Rentenversicherung immer gemeldet, da ist es egal, ob man den eigenen Beitrag zahlt oder sich von der Versicherungspflicht befreien lässt.
Wenn eine Altersrente gezahlt wird, ist man versicherungsfrei und braucht keinen eigenen Beitrag zu zahlen.
Die Deutsche Rentenversicherung interessiert der Nebenjob nur im Bezug auf die Einkommensanrechnung auf die eigene Rente.
Inwieweit die Rentenversicherung dein Einkommen für das Amtsgericht überwachen kann, weiß ich nicht, ich glaube es eher nicht.
Wenn es so wäre, würden sie die Einkünfte zusammenrechnen und einen Rententeil ans Amtsgericht zahlen.
Es ist deine Aufgabe, deine Einkommen dem entsprechenden Gericht zu melden.
Nein, man kann beim gleichen Arbeitgeber keinen Minijob neben seinem normalen Job haben.
http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_gewerblichen_bereich/04_400_euro_minijob/06_mehrere_beschaeftigungen/node.html
Da die Krankenkasse die Reha nur übernimmt, wenn sie von der Deutschen Rentenversicherung abgelehnt wird, solltest du den Antrag bei der Rentenversicherung stellen, wenn eine Reha nötig ist.
Du würdest keine Rente beziehen, wenn deine Erwerbsminderung durch eine Reha zu beheben gewesen wäre. Deshalb wird der Antrag vermutlich von der Rentenversicherung abgelehnt werden und die Reha kann über die Krankenkasse laufen.
Neben der Vollrente kann man bis zu 450 Euro monatlich verdienen.
Es gibt auch die Möglichkeit, Teilrenten in Höhe von 1/3, 1/5 oder 2/3 der Vollrente zu beziehen.
Die Hinzuverdienstgrenzen richten sich nach den Einzahlungen der letzten drei Jahre vor dem Rentenbeginn. Es gibt auch Mindesthinzuverdienstgrenzen.
Lass dich dazu am besten bei der Deutschen Rentenversicherung beraten.
Das ist so nicht richtig, passiert aber mit der Rente nach dem Sterbemonat, weil die Meldung des Einwohnermeldeamts schneller beim Rentenservice eintrudelt als der Antrag auf Auszahlung des Sterbevierteljahrs. Normalerweise wird der zurückgebuchte Betrag innerhalb von ein paar Tagen wieder auf das Konto überwiesen.
Weitere Informationen gibt es beim Renten Service der Deutschen Post. Kostenpflichtige Telefonnummer: 01803 12 45 78.
Du kannst die Schule und die Uni anschreiben und dir die Zeiten auf diesem Formular bestätigen lassen:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/54920/publicationFile/21491/V0510.pdf