Hey,also die Fragen sind vollkommen ok. Ehrlich gesagt je mehr Du Dich sträubst umso auffälliger wirst Du. Also gesetzlich gesehen kann die Arge eine eheähnliche Gemeinschaft unterstellen und Du wärst in der Beweispflich das zu widerlegen. Ich würde dem Sachbearbeiter an Deiner Stelle vorschlagen, dass er sich mit einem Außendienst selbst davon überzeugen soll, dass ihr tatsächlich nur eine Wohngemeinschaft seid. Sprich getrennte Schlafzimmer, getrennte Aufteilung in Bad und Küche usw. Und ihr müsst nachweisen, dass ihr wirklich komplett getrennt wirtschaftet. Wenn du das ganz klar darlegen kannst hast Du nichts zu befürchten und Dein Mitbewohner muss auch nicht seine Einkünfte offen legen. Ich hoffe für euch ihr habt einen regulären Mietvertrag geschlossen ? Und Dein "Vermieter" versteuert diese Einnahmen brav und artig beim Finanzamt das könnte das nächste sein nachdem gefragt wird. Viel Erfolg.
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