Natürlich muss für das Insolvenzverfahren bezahlt werden. Diese Kosten werden zunächst bei der Eröffnung gestundet, so daß zur Eröffnung des Verfahrens erst einmal nichts zu zahlen ist. Vermerkt wird dies alles im Gerichtsbeschluß zur Eröffnung des Verfahrens. Über die Kosten wird dann zur Beendigung des Insolvenzverfahrens konkret entschieden und auch die Zahlungsmodalitäten vereinbart.
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Im Prinzip muß die Arge tatsächlich klären, ob Ihr eine Wohn- oder eine Bedarfsgemeinschaft seid. Aber sie muß dabei auch Deine Angaben brücksichtigen, die Du im Antrag gemacht hast. Ich vermute mal, daß Du nicht den entsprechenden Vordruck ausgefüllt hast, den dann würde das Gespräch nicht so stattgefunden haben. Also fülle schnellstend den Fragebogen aus. Nur die dort genannten Fragen dürfen die ARGE interessieren. Du findest diese Formulare unter www.Arbeitsagentur.de - ALG II - Vordrucke usw. Im Übrigen ist es immer zu empfehlen, der ARGE gegenüber alle Angaben schriftlich zu machen, denn fehlende Angaben werden allzugerne mit der Phantasie der Mitarbeiter "gemacht".
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