Antwort
Natürlich muss für das Insolvenzverfahren bezahlt werden. Diese Kosten werden zunächst bei der Eröffnung gestundet, so daß zur Eröffnung des Verfahrens erst einmal nichts zu zahlen ist. Vermerkt wird dies alles im Gerichtsbeschluß zur Eröffnung des Verfahrens. Über die Kosten wird dann zur Beendigung des Insolvenzverfahrens konkret entschieden und auch die Zahlungsmodalitäten vereinbart.