Bedarfsgemeinschaft oder Wohngemeinschaft?
Hallo zusammen!
Ich bin Mitte September mit meiner Freundin zum ersten mal zusammengezogen (also vorher nicht zusammen gelebt). Sie studiert und ich fange voraussichtlich im März mit meiner Ausbildung an und deshalb habe ich, um die Zeit zu überbrücken, Arbeitslosengeld II beantragt.
Da es mein erster Antrag ist und ich mich da überhaupt nicht auskenne, frage ich mich beim Ausfüllen des Antrages, ob wir beide eine Bedarfsgemeinschaft bilden, also ob sie für mich aufkommen muss? Ich selbst denke mir, das sie es nicht muss, weil sie erstens studiert und wir ja auch nicht irgendwo auf dem Papier als Paar eingetragen sind und auch nicht länger als ein Jahr zusammen leben. Sind wir nun eine Bedarfsgemeinschaft oder eine Wohngemeinschaft?
Ich habe schon etwas im Netz gestöbert aber noch nicht solch einen Fall wie meinen gefunden.
Ich würde mich sehr freuen wenn sich da jemand etwas auskennt und mir sagen kann, was ich da angeben muss ohne das im Nachhinein der Antrag abgelehnt wird oder sonstiges.
PS: Wir stehen beide im Mietvertrag und teilen uns die Miete und alle sonstigen Kosten eigentlich auch.
Vielen dank im Voraus.
MfG
2 Antworten
Solange Ihr noch kein volles Jahr zusammenlebt, könnt Ihr Euch darauf berufen, noch KEINE Bedarfsgemeinschaft zu sein, sondern nur eine Wohngemeinschaft. Das Jobcenter wird natürlich nur die halbe Miete übernehmen und für Deine Freundin kein Alg II zahlen, da sie als Studierende vom Alg II ausgeschlossen ist, sollte ihr Bafög usw. nicht für ihren Lebensunterhalt reichen, dann sollte sie bei den Eltern nach Unterhalt fragen oder den besonderen Mietzuschuß beim Jobcenter beantragen.
Also eigentlich seid ihr eine Bedarfsgemeinschaft. Dabei spielt es keine Rolle, ob ihr als Paar irgendwo eingetragen seit, sondern, dass ihr euer Leben teilt. Das wird zum Teil auch nachgeprüft. Also, die kommen dann vorbei (meiner Erfahrung nach mit Voranmeldung, muss aber nicht sein) und schauen, ob es zwei Schlafzimmer gibt, jeder sein eigenes Bett und seinen eigenen Kleiderschrank hat.
Aber, da deine Freundin ja selbst Studentin ist, glaube ich nicht, dass sie für dich sorgen muss. Ich weiß ja nicht, über wieviel Vermögen sie verfügt, aber wenn man jetzt mal von einem normalen Studentenleben ausgeht, wird sie nicht für dich sorgen müssen. In einer Bedarfsgemeinschaft zu leben, heißt, dass das Einkommen des Partners mit berechnet wird, wenn der aber auch nur das Minimum hat, muss er auch nix abgeben.