Wird meine Praktikumsvergütung auf das Hartz IV meiner Mutter angerechnet?

3 Antworten

Also ich meine ich hätte mal gelesen, dass eben solche Praktikumsvergütungen, die im Rahmen einer FOS-Ausbildung gewährt werden, nicht als Erwerbseinkommen gewertet werden und daher nicht den sonst üblichen Anrechnungsfreibeträgen unterliegen (Anrechnungsfreiheit der ersten 100,-€).

Ich finde dazu aber momentan nichts und ich würde Dir natürlich wünschen, dass die Vergütung nicht angerechnet wird.

Ein Anruf beim jobcenter wird Dir dabei vermutlich wenig helfen. Ggf. muß Deine Mutter schriftlich Widerspruch einlegen gegen den Bescheid. Und sich vorher ggf. über eine spezialisierte Beratungsstelle für Erwerbslose schlau machen. Es gibt auch bessere Foren als dieses hier für ALG-II-Bezieher.


cyracus  24.07.2018, 03:11

@Andri, so wie ich mehreren Infos entnehme, werden die Praktikum-Vergütungen genauso behandelt wie anderes Einkommen, also die ersten bis zu 100 Euro sind frei.

Du hast recht: Beim Jobcenter nachfragen hilft wirklich nicht, wenn schon solch eine Falsch-Auskunft der Mutter gegeben wurde. Diesbezüglich kommen wir ja aus dem Wundern gar nicht mehr raus ... Und wenn schon solch eine Auskunft, dann zumindest zu diesem Thema mit Ämterlotsen hingehen.

Ja, es gibt sehr gute Foren wie z.B. das elo-forum oder das von gegen-hartz.de. Hier kann man aber auch Glück haben und kundige "Antworter" melden sich zu Wort ()

90003358 
Beitragsersteller
 23.07.2018, 16:41

Ok danke! Ich werde mich mal schlau machen und im Jobcenter nachfragen.

correct  23.07.2018, 16:59
@90003358

Das bringt doch nix - tu lieber, was Andri Dir geraten hat.

90003358 
Beitragsersteller
 23.07.2018, 17:26
@correct

Hmm stimmt, da hast du recht. Ich werde mal schauen wo ich so eine Beratungsstelle finde. Danke!

Damit ich es nicht vergesse: Planst Du auch eine Ausbildung? Für den Fall merke Dir schon mal die hervorragende Seite für Auszubildende (google so)

azubi + azubine

die eine wahre Fundgrube und Goldgrube für Auszubildende ist.

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Nun zu Deiner Frage:

Ist das bisher alles mündlich gelaufen, also nicht schriftlich? Mündliches kann man nicht beweisen, und auch kann man dagegen keinen Widerspruch erheben.

Die Auskunft, die Deine Mutter erhalten hat (die 90 Euro würden angeblich angerechnet) kann zwei Gründe haben: Entweder war die Auskunft erteilende Person von ihrem Vorgesetzten genötigt, auf Teufel komm raus auf Kosten der "Kunden" Gelder einzusparen, notfalls auch mit Falsch-Auskunft. Oder sie ist grottenschlecht ausgebildet und weiß es einfach nicht besser.

Deine Mutter muss dem Jobcenter schriftlich mitteilen, dass Du ab nächsten Monat das Praktikum absolvierst und dafür 90 Euro monantlich erhältst. Auch wenn diese 90 Euro nicht angerechnet werden können, weil ja bis zu 100 Euro sowieso anrechnungsfrei sind, muss sie es dem Jobcenter mitteilen. Denn es hat ja schon tatsächlich ein Urteil gegeben wegen Sozialbetrug, obwohl die Person so wenig Einnahme hatte, dass die gar nicht angerechnet worden wäre ... Was Hartz IV angeht, da gibt es Entscheidungen und auch Urteile, die einfach unterirdisch sind.

Deine Mutter sollte diese schriftliche Erklärung persönlich abgeben und die Abgabe auf einem mitgebrachten Doppel des Schreibens mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen (dazu gleich mehr). Auch sollte sie nicht allein hingehen, sondern sich von einem Ämterlotsen begleiten lassen (auch dazu gleich mehr).

Freibetrag bei Einkommen: bis zu 100 Euro bleibt frei, wird nicht angerechnet, und wenn jemand mehr Einkommen hat, bleiben von dem darüber 20% frei (bis 1000 Euro Einkommen, darüber sind es 10%).

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Nun für Dich und insbesondere auch für Deine Mutter meine Hinweise für Arbeitslose (ALG 1 und ALG 2 / Hartz IV) und Aufstocker sowie Grundsicherungsbezieher - Du wirst leicht erkennen, was auf Deine Situation zutrifft:

Umgang mit Sozialbehörden

Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“).

Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird (sind es mehrere Anlagen, diese mit Nummern versehen aufzählen). - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.

Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).

Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Nicht (oder angeblich nicht) abgegebene Unterlagen kann als Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht gedeutet werden, was zu Sanktionen führen kann = Kürzung von Geld. - Und: Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache zügiger bearbeitet.

Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit jobcenter unterlagen verloren und lies auch dies: Hartz IV: Verschwundene Unterlagen mit System? http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-verschwundene-unterlagen-mit-system.phpp

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Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein. Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im Vertrauen landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“ (wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden. - Lies auch

Wichtige Tipps für Hartz-IV-Betroffene http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/wichtige-tipps-fuer-hartz-iv-betroffene.phpp

und

Die häufigsten Hartz IV Fehler der Jobcenter http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/die-haeufigsten-hartz-iv-fehler-der-jobcenter.php

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Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand als Begleitung mitzunehmen. Dieser Ämterlotse muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google mit 13 sgb 10):

  • (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistanderscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

Für einen ehrenamtlichen Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit

  • Ämterlotsen
  • Behördenlotsen
  • Behördenbegleiter
  • Hartz IV Mitläufer
  • Hartz IV Gegenwind e.V.
  • Wir gehen mit org

Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und (die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus. (Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast Du ein Recht.)

Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft): Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.

Google mit

legitimation eines beistands pdf (die Wörter genau so)

und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen.

In der Info erfährst Du unter anderem, dass wenn Dein Beistand für Dich etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es gesagt.

Wenn Du bei einer Sozialberatung bist, frage dort, ob dort Beistände / Ämterlotsen / Behördenbegleiter ehrenamtlich Dienst machen. In Hamburg z.B. bietet die Diakonie Begleitung durch Ämterlotsen an.

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A C H T U N G ! - sehr wichtig für Hartz IV-Bezieher:

Folge den Dir aufgegebenen Mitwirkungspflichten wie Bewerbungen schreiben, an Maßnahmen / Fortbildungen teilnehmen (auch falls Dir eine der Maßnahmen blöd, unsinnig oder für Dich unangemessen erscheinen mag). In solch einem Fall wende Dich an eine Arbeitsloseninitiative / Arbeitslosenberatung / Rechtsberatung. - Bezüglich fehlender Mitwirkung wurde das Gesetz für Hartz IV-Bezieher krass verschärft, und das kann sehr schmerzhafte finanzielle Folgen für Dich haben!

Das Jobcenter kann dann ihren "Kunden" berechnen, was das Jobcenter hätte sparen können, hätte der "Kunde" die Anweisung befolgt und dadurch Arbeit gefunden - und das nicht nur für die Vergangenheit, sondern auch für künftige Jahre. (Das ist also ein Schauen-wir-mal-in-die-Glaskugel-Gesetz, völlig gaga, leider aber real.) Und das kann sehr, sehr, sehr teuer für den "Kunden" werden.


90003358 
Beitragsersteller
 24.07.2018, 12:32

Danke für deine ausführliche Antwort! Ich werde deinen Rat befolgen.

Rechtlich  24.07.2018, 10:16

Richtig gute Ausführung. :-) Super

Hallo !

Nein das ist nicht rechtens. Wenn du nur 90,00 Euro pro. Monat erhälst ist dies anrechnungsfrei.


90003358 
Beitragsersteller
 23.07.2018, 15:36

Vielen dank! Ich werde diesen Sachbearbeiter mal anrufen und fragen.

cyracus  24.07.2018, 03:13
@90003358

Nicht anrufen! Nur Schriftliches hat Wert ... siehe meine Antwort.