Können wir den Kauf eines Autos VOR der Lieferung (Käufer verstorben) rückgängig machen?
Mein verstorbener Vater hat kurz vor seinem Tod ein Auto gekauft. Davon wussten wir Kinder und Erben nichts. Jetzt hat die Autofirma uns ausfindig gemacht und will uns das Auto liefern. Kann man das irgendwie noch zurückgeben? oder bleiben wir jetzt auf dem Auto sitzen?
2 Antworten
war nicht so einfach aber ich bin mir sicher die richtige antwort gefunden zu haben.ob es hierzu irgendwelche Ausnahmen zu geben könnte,kann euch sicherlich ein anwalt sagen:
BGB § 672 Tod oder Geschäftsunfähigkeit des Auftraggebers
Der Auftrag erlischt im Zweifel nicht durch den Tod oder den Eintritt der Geschäftsunfähigkeit des Auftraggebers. Erlischt der Auftrag, so hat der Beauftragte, wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist, die Besorgung des übertragenen Geschäfts fortzusetzen, bis der Erbe oder der gesetzliche Vertreter des Auftraggebers anderweit Fürsorge treffen kann; der Auftrag gilt insoweit als fortbestehend.
Der Käufer kann nciht abnehmen.
larer Fall.
Daraus hat der Verkäufer einen Anspruch auf Entschädigung, eil er nur mit Nachlass verkaufen kann udn ggf. zusätzliche Kosten hat.
Diese Kosten kann er den Erben in Rechnung stellen, denn sie gehören zu den Nachlassverbindlichkeiten.
Also, die Erben müssen eine Entschädigung an das Autohaus zahlen. Wenn das Erbe für die Schulden (insgesamt) nicht ausreicht, entweder ausschlagen, oder Nachlassinsolvenz