Fallen Geschenke für Kollegen unter Werbungskosten?
Ich bin Schulleiter einer kleinen Grundschule. Für dieses Jahr Weihnachten würde ich meinem Kollegen gerne kleine Weihnachtsgeschenke machen da wir wirklich ein sehr gutes Kollegium haben. Leider steht uns kein Buget dafür zu. Das bedeutet, ich müsste die Geschenke aus meiner eigenen Tasche zahlen. Meine Frau hat mich auf die Idee gebracht, dass ich die Kosten vielleicht als Werbungskosten geltend machen kann?
1 Antwort
Geschenke sind bei Arbeitnehmern nur abzugsfähig, wenn Kunden beschenkt werden und der Arbeitnehmer Erfolgsabhängig bezahlt wird.
Das was Du da vor hast ist neu, aber interessant. Ich sehe aber wegen der Weihnachtsgeschenke schwarz. Da geht es schon um die Formulierung. Werbungskosten sind Aufwendung zur Erwerbung, ERhaltung und Erzielung der Einnahmen.
Hier geht es um eine Gefälligkeit zu Weihnachten. Wenn dann könnte man nur Argumentieren, dass Du als Schulleiter eine Arbeitgeberfunktion hast. Da wären Geschenke bis 40,- Euro pro Mitarbeiter und Monat abzugsfähig.
Netter Gedanke, die Geschenke für die AN. Jedoch fehlen unserem Schulleiter hierfür die Voraussetzungen. Als Werbungskosten können diese Beträge in der Einkommensteuererklärung jedenfalls nicht berücksichtigend werden. Diese Kosten sind Betriebsausgaben, was wiederum eine Unternehmertätigkeit voraussetzt. Ohne diese wird das Finanzamt diese Ausgaben nicht akzeptieren.