Frage bezüglich einer unregelmäßigen freiberuflichen Tätigkeit?
Hallo,
meine Freundin ist Studentin und war seit Anfang dieses Jahres in geringem Umfang freiberuflich (Künstlerin) tätig. Sie hat insgesamt 1300 Euro an Gewinn erzielt. Da ihr Einkommen jedoch unter dem Grundfreibetrag von 9.168 Euro (2019) liegt, sollte sie nicht (als momentan Ledige) steuerpflichtig sein.
Wir haben allerdings vor, dieses Jahr noch zu heiraten und wollen die Steuerklassen 3 (für mich) und 5 (für sie) wählen. Da ich jedoch fest angestellt bin und somit unser gemeinsames Einkommen höher als 18.336,00 € (Grundfreibetrag für Ehepaare bei gemeinsamer Veranlagung zur Einkommensteuer) betragen wird, würde ich gerne erfahren, wie wir nach dem Steuerklassenwechsel verfahren sollten. Ist es dann möglich, bei der gemensamen Steuererklärung nächstes Jahr einfach ihre freiberuflichen Tätigkeiten miteinzugeben, ohne sie vorher als Freiberufliche beim Finanzamt eintragen zu lassen? Ihr Einkommen ist sehr unregelmäßig. Sie weiß nicht mal, ob sie auch nächstes Jahr freiberufliche Aufträge kriegen wird.
Außerdem hat sie bezüglich ihrer freiberuflichen Tätigkeit eine Rechnung und einen freien Dienstvertrag ausfüllen müssen. In diesen hat sie keine Steuernummer eingeben können, weil sie keine hatte. In diesen steht jedoch der auszuzahlende Betrag, ihr Name, ihr Geburtsdatum, die Adresse und die Bankdaten drin. Auf diesen Papieren steht, dass der Auftraggeber eine Kontrollmitteilung ans Finanzamt machen wird und es sich dabei um eine selbstständige Tätigkeit handelt. Ist dies überhaupt rechtsgültig, wenn sie keine Steuernummer eingegeben hat? Wird so etwas vom Finanzamt berücksichtigt?
Ich frage, weil ich grundsätzlich keine Ahnung habe und bis jetzt nie eine Steuererklärung abgeben musste. Bitte entschuldigt mein Unwissen.
Vielen Dank.
1 Antwort
Sie hat insgesamt 1300 Euro an Gewinn erzielt. Da ihr Einkommen jedoch unter dem Grundfreibetrag von 9.168 Euro ( 2019) liegt, sollte sie nicht (als momentan Ledige) steuerpflichtig sein
Doch steuerpflichtig, weil sie einen Wohnsitz in Deutschland hat, aber wegen des geringen Einkommens wird keinen Steuer entstehen.
Ist es dann möglich, bei der gemensamen Steuererklärung nächstes Jahr einfach ihre freiberuflichen Tätigkeiten miteinzugeben, ohne sie vorher als Freiberufliche beim Finanzamt eintragen zu lassen?
Natürlich. Anlagen "EÜR" und "S"ausfüllen. Übrigens, waren die 1.300,- die Einnahmen, oder der Gewinn?
Auf diesen Papieren steht, dass der Auftraggeber eine Kontrollmitteilung ans Finanzamt machen wird und es sich dabei um eine selbstständige Tätigkeit handelt.
Eine Kontrollmitteilung macht ein Finanzamt an ein anderes Finanzamt. Der Auftraggeber wird lediglich eine Mitteilung machen, dass sie diesen Auftrag vergeben haben.Warum sollte das ohne Steuernummer nicht gehen?
Natürlich müsst Ihr das angeben. Aber nicht nur die einnahmen, sondern auch die Betriebsausgaben abziehen.
Der Auftraggeber wird die Zahlungen ja als Betriebsausgabe abziehen und irgendwann wird das ggf. überprüft und dann gäbe es Ärger.
Ausserdem werdet ihr vermutlich sowieso Geld zurück bekommen.
Vielen lieben Dank für Ihre Antwort. Sie ist recht ausführlich. Die 1300 Euro sind in den Verträgen jeweils als Honorar bezeichnet. Ich gehe davon aus, dass es sich um die Einnahmen handelt.
Falls wir bei der gemeinsamen Steuererklärung nächstes Jahr ihre Einnahmen durch die freiberufliche Tätigkeit nicht eingeben, kann ich dann also davon ausgehen, dass das Finanzamt, dies durch die Kontrollmitteilungen bemerken könnte und dies im nachhinein strafrechtliche Folgen haben kann? In dem Fall lohnt es sich nicht ein Risiko einzugehen, nehme ich an.
Vielen Dank für die Informationen.