Hilfe bei den Heimkosten?

1 Antwort

Leider ist es gesetzlich so vorgegeben, dass dem nicht pflegebedürftigen Ehepartner nur der Sozialsatz zum Leben bleibt. Dieser variiert je nach Bundesland zwischen 800 und 1000 € und da Deine Mutter über 1200 € verfügen darf, wurde Dein Bruder schon mit berücksichtigt.

Deine Mutter hat die Möglichkeit, den Bescheid des Sozialamtes beim VdK überprüfen zu lassen. So wird ihr gegen eine kleine Gebühr ausgerechnet, ob das Sozialamt die Berechnung korrekt durchgeführt hat ( wo ich von ausgehe)

Kredite, die kurz vor  - oder während des Heimaufenthaltes des Pflegebedürftigen aufgenommen werden, berücksichtigt das Sozialamt nicht. Schenkungen, die Deine Eltern eventuell gemacht haben, werden zurückgefordert - und dass auch wenn sie bis zu 10 Jahren zurückliegen.

Das was Deine Mutter gerade durchmachen muss, ist das Los vieler Ehepaare.  

Wird einer von beiden zum Pflegefall und ist auf eine Unterbringung im Heim angewiesen, ändert sich das Leben für beide grundlegend. 

Es tut mir leid, dass ich Dir keine positive Antwort geben konnte, aber sobald es um Gelder geht, die aus der Steuerkasse gezahlt werden, lassen die Ämter nicht mit sich reden.


Firale  04.08.2016, 09:41

Hey!
GEH AUF GAR KEINEN FALL ZUM VdK!
Die haben dort keine Anwälte (auch wenn sie das gerne mal so bezeichnen) und einfach null Ahnung, vor allem von Sozialrecht. Du musst dort Mitglied sein, zahlst (monatlichen oder jährlichen, weiß nicht mehr genau) Beitrag und musst zusätzlich für ne Beratung zahlen, dann ggf. für nen Widerspruch nochmal und für Klage auch nochmal, nur damit du eh verlierst, weil die einfach zu schlecht sind. Und kündigen kannst nur zum Jahresende. Da kannst dir lieber ne Rechtschutzversicherung holen und hast freie Anwaltwahl.

Der einzige der dir in solchen Fällen helfen kann, ist ein FACHANWALT für Sozialgericht (Wichtig: Es muss die Bezeichnung Fachanwalt stehen, nicht "Interessenschwerpunkt"). Fachanwalt darf man sich nur nennen, wenn man jährlich eine bestimmte Anzahl an  Stunden an Fortbildungen und Seminaren machen muss. (im Fachanwaltsbereich natürlich) Dadurch ist er immer auf dem Laufenden und kennt sich bestens in dem Rechtsgebiet aus.

Deine Mutter kann sich beim Amtsgericht (ihres Wohnsitzes) einen sogenannten "Berechtigungsschein für Beratungshilfe" holen. Anträge gibts überall im Internt oder beim Amtsgericht selbst. Den ausfüllen und mit Unterlagen beim Gericht abgegeben, der prüft den Antrag und stellt ihr den Schein aus. Damit kann sie zum Anwalt gehen und muss ggf. nur den Eigenanteil von 15,00 € zahlen (wird in der Regel von jedem Anwalt genommen, die könnten aber auch drauf verzichten, ist ne freiwillige Geschichte). Dieser Beratungsschein zählt nur für die außergerichtliche Vertretung. Sollte es vors Gericht gehen, kann man Prozesskostenhilfe beantragen.
Diese Geschichten kriegst aber nur, wenn du NICHT beim VdK, einer Gewerkschaft bist (die solche Fälle übernehmen würden, z. B. Verdi) oder eben eine Rechtschutzversicherung hast, die das auch schon übernehmen würde. (Wenn diese erst ab der Klage zahlt, was die meisten machen, geht Beratungsschein trotzdem).

Allerdings wundert es mich, dass deine Mutter die Rente deines Vaters noch bekommt. Dir wird eig. immer zur (Teil-) Deckung der Heimkosten verwendet. Es bleibt glaube nur ein geringer Teil als "Taschengeld" übrig. Der Rest zahlt dann eben das Sozialamt oder halt Ehefrau und/oder Kinder.
Wäre eig. gut zu wissen, was deine Mutter selber für Einnahmen hat (auch Rente?) und ob sonstiges Vermögen vorhanden ist.
Wenn sie Rente bekommt und 1 Kind bei ihr wohnt, kann ich mir nicht vorstellen, dass sie da was zahlen muss. Aber ich glaube, dass es auch eher negativ für die Sache war, dass sie einen Kredit aufgenommen hat...

P. S.: Gegen einen Bescheid kann man innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen, wenn das noch nicht getan ist, noch nachholen, falls die Frist noch nicht verstrichen ist! (Also einfach schreiben: Gegen den Bescheid vom .... lege ich Widerpruch ein.)
Eine Begründung muss nicht gemacht werden, die fertigt dann der Anwalt.

Falls die Widerspruchsfrist um ist: Überprüfungsantrag stellen. ("Ich bitte um Überprüfungs des Bescheides vom ... gem. § 44 SGB X"). Hier musst du allerdings ne Begründung angeben. Muss aber nicht hochkompliziert sein, einfach kurz schreiben, was du glaubst, was falsch gemacht wurde bzw. was nicht stimmt.
Die schreiben dann einen neuen Bescheid (i. d. R. dass der Überprüfungsantrag abgelehnt wird), dagegen kannst dann wieder innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen bzw. rechtzeitig zu einem Anwalt gehen.
Oder wenn du viel Glück hast, helfen die ab und übernehmen die Kosten und zahlen auch rückwirkend deiner Mutter Geld zurück.

Wirklich korrekte Rechtsauskunft kann dir hier sonst keiner geben, sowas kann nur ein Anwalt ;)