Die Einbußen in der gesetzlichen Rente werden, eine sinnvolle Umsetzung und ein vernünftiges, gutes Produkt vorausgesetzt, mehr als ausgeglichen. Nictsdestotrotz kann und sollte ein guter Berater/vermittler diese Minderung berechnen (können).

Betriebliche Altersvorsorge lohnt sich insbesondere wenn der Arbeitgeber etwas dazugibt, mindestens seine Sozialversicherungsersparnis (15-20 %).

Wenn Du das weiter verfolgen möchtest, befass´ Dich mal mit den neuesten Gesetzesänderungen (Betriebsrentenstärkungsgesetz).

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Das hängt davon ab ob Du Dich von der Versicherungspflicht des Minijobs in der Rentenversicherung hast befreien lassen oder nicht.

Werden RV-Beiträge gezahlt (siehe Lissa), so zählt es mit, werden keine bezahlt, nicht.

Bei Riester wird immer das Einkommen des Vorjahres betrachtet. Also, die Zulagen und die Förderung für 2015 (Zufluss in 2016) errechnen sich am Einkommen aus 2014.

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Ich gehe davon aus dass eine Entgeltumwandlung im Rahmen des § 3.63 (Direktversicherung / Pensionskasse) zur Diskussion steht.

Vorteile: die umgewandelten Beträge sind steuer- und sozialabgabenfrei (Nettobelastung entsprechend geringer), Einmalauszahlung meist möglich, bei größeren Arbeitgebern häufig günstigerer Vertragskonditionen durch Rahmenverträge.

Nachteile: Rente / Auszahlung ist voll zu versteuern, Rente / Einmalzahlung ist KV-beitragspflichtig, durch Entgeltumwandlung sinkt der gesetzliche Rentenanspruch, Arbeitgeber kann den Durchführungsweg und den Anbieter vorgeben.

Weiteres: Der Arbeitgeber spart ebenfalls Sozialabgaben bei einer Entgeltumwandlung, diesen Vorteil sollte er (er muss aber leider nicht) an den Arbeitnehmer weiter geben.

Bei einem Arbeitgeberwechsel gibt es verschiedene Möglichkeiten (Übernahme, Portierung, private Weiterführung), es würde den Rahmen hier sprengen diese weiter auszuführen.

Wenn möglich bitte keine Pensionskasse, besser Direktversicherung abschliessen. Das hat zu tun mit eienr eventuellen privaten Weiterführung, denn bei einer Pensionskasse bleibt dann die KV-Beitragspflicht im Alter bestehen (= doppelte Verbeitragung).

Grundsätzlich sollten Sie aber nicht automatisch auf den bAV-Zug aufspringen sondern sich (mit Hilfe eines unabhängigen Fachmanns / -beraters) sich auch über die möglichen Alternativen der Altersvorsorge informieren und diese im Vergleich durchrechnen (lassen).

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Wie komme ich aus Wohnriesterfinanzierung heraus ohne große Schwierigkeiten zu bekommen

Hallo, ich finanziere meine ET-Wohnung mithilfe eines Wohnriester-(Voraus-)darlehens der BSP Schwäb. Hall. Das heißt ich habe von der Bausparkasse vor 3 Jahren 65000,- EUR erhalten, die mir zum Erwerb meiner ETW gefehlt haben. Im Gegenzug zahle ich den Bausparer (auch mithilfe der Riesterförderung) nach und nach ab.

Leider habe ich in den letzten Jahren kaum Geld angespart und benötige daher noch ca. 9 Jahre bis ich mit der "Ansparphase" fertig bin und in die "Abzahlphase" gelange. Vorher hab ich anscheinend keine Möglichkeit, Sondertilgungen einzubringen, sodass ich lt. Berater keine Möglichkeit habe, vorher mit der Ansparphase fertig zu werden.

Problem ist, dass ich aufgrund einer bevorstehenden Hochzeit zu Geld komme und die Finanzierung damit theoretisch abschließen könnte. Meine Verlobte möchte nicht in dieser Wohnung leben, weil sie sich dort absolut nicht wohl fühlt, sodass es uns am liebsten wäre, ich würde die Wohnung abzahlen und verkaufen. Leider geht das ja anscheinend nicht.

Gibt es eine Möglichkeit, eine Riesterfinanzierung aufzulösen bzw. zu kündigen? Ich wäre definitiv dazu bereit, eine klassische Rieser-RV abzuschließen und die zuvor erhaltenen staatlichen Zuschüsse aus dem Wohnriester in die RV "umzuschichten", um nichts zurückzahlen zu müssen. Spielt da die Bausparkasse mit?

Ich möchte einfach nicht ein knappes Jahrzehnt an diese Wohnung gebunden sein, wenn ich hier gar keine Zukunft habe. Eigentlich möchte ich gemeinsam mit meiner Frau ein Haus kaufen (oder ein Geerbtes renovieren) und das Geld aus dem Verkauf der ETW in die Finanzierung des Hauses (oder der Renovierung) einfließen lassen.

Es wäre schön, wenn mir jmd helfen könnte. Leider habe ich zu dieser Problematik noch keinen passenden Beitrag gefunden. Evlt. hat jmd ähnliche Probleme mit dieser unflexiblen Wohnriesterfinanzierung gehabt?

Danke im Voraus Martin

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Hallo, wer sich von seiner Riester-Immobilie trennen will, muss den Verkaufserlös binnen vier Jahren in ein neues Objekt investieren oder sich mit einem anderen Riester-Produkt freikaufen (s.u.). Andernfalls fordert das Finanzamt für das Kapital auf dem Wohnförderkonto (Einlagen plus Förderung) Steuern nach. Kein Verlust der Förderung droht, wenn der Riester-Sparer seine Immobilie verkauft und binnen vier Jahren nach Auszug ein neues förderfähiges Objekt erwirbt (= Ihr neues Haus). Dazu muss er den Betrag, der seinem bisherigen Wohnförderkonto entspricht, in die Finanzierung des neuen Objekts stecken. Kein Verlust der Förderung droht wenn der Riester-Sparer binnen eines Jahres nach Auszug so viel Geld, wie er an Eigenbetrag und Zulagen auf dem Wohnförderkonto liegen hat, in ein Riester-Rentenprodukt steckt (Rentenversicherung, Bank- oder Fondssparplan).

Sie können also durchaus Ihre ETW förderunschädlich verkaufen. Den BSV können Sie zwecks Übertragung in einen anderen Vertrag kündigen. Aber - Sie haben ja noch das Vorausdarlehen, dieses würden Sie vorzeitig ablösen durch den Verkaufserlös. Hier wird u.U. eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig.

Das Ganze ist ein Menge Papierkram und die Frage ist wie weit Ihnen da Ihr Berater bei der SH hilft.

VG,

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