Wie groß ist der Umfang einer abgekürzte Außenprüfung?
Ich bin geweblicher Einzelkaufmann und habe nun zwei Prüfungsanordnungen für eine Außenprüfung bekommen.
Abgekürzte Prüfungsanordnung:
a) Ermittlung private Kfz-Nutzung 2011 und 2012
b) Bezogene Fremdleistungen über bestimmte Beträge in 2011 und 2012
Außenprüfung:
a) Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer 2013 - 2015
Nun zu meiner Frage:
Für die Kfz-Nutzung erstelle ich eine Liste mit meinen gewerblichen Fahrten und für die bestimmten Ausgaben, die ich nachweisen soll, lege ich die Rechnungen, Kontoauszüge und Buchungen vor.
Was muss ich dem Prüfer für die abgekürzte Prüfung vorlegen bzw. was darf er einsehen? Darf er auch alle anderen Unterlagen wie Rechnungen für Ein- und Ausgaben, Kontoauszüge etc. prüfen, auch wenn die nichts mit der Anordnung selbst zu tun haben oder bedarf es da einer gesonderten Prüfungsanordnung?
Vielen Dank
3 Antworten
Hallo,
oftmals wird der/die Prüfer/-in nach der Prüfungsanordnung noch ein Schreiben erstellen, welches detailliert um Bereitstellung/Vorlage von Unterlagen und Daten bittet.
Was genau vorzulegen/bereitzustellen ist, ergibt sich dann aus diesem Schreiben. Allgemein heißt das alles, was geprüft werden soll: Also z.B. Ein- und Ausgangsrechnungen, Kassenbuch, Kontoauszüge, Verträge, sonstige Belege, Buchhaltungsdaten als CD oder USB-Stick (GDPdU-koform).
MfG
-Valeskix
Was muss ich dem Prüfer für die abgekürzte Prüfung vorlegen bzw. was darf er einsehen?
Alles, was der Aufklärung des zu prüfenden Sachverhalts dient. Wenn das Kontoauszüge sind, dann Kontoauszüge. Wenn Rechnungen zur Aufklärung beitragen, hast du diese Rechnungen vorzulegen. Wenn irgendwelche Schmierzettel zur Aufklärung beitragen, hast du diese Schmierzettel vorzulegen.
Natürlich immer vorausgesetzt, diese Unterlagen existieren auch physisch oder digital.
Darf er auch alle anderen Unterlagen wie Rechnungen für Ein- und
Ausgaben, Kontoauszüge etc. prüfen, auch wenn die nichts mit der
Anordnung selbst zu tun haben
Wenn es der Wahrheitsfindung dient, selbstverständlich.
oder bedarf es da einer gesonderten Prüfungsanordnung?
Nein, die Prüfungsanordnung umfasst ja bereits sämtliche Unterlagen, aus denen in irgendeiner Weise auf den zu prüfenden Sachverhalt geschlossen werden kann.
Also grundsätzlich weißt du doch was geprüft wird und dazu werden alle Unterlagen benötigt.