Verlust von Unterlagen NACH abgeschlossenen Betriebsprüfungen - Konsequenzen !?
Hallo Leute,
bei mir wurde die UST für die Jahre 2009 - 2011 in 2 separten Betriebsprüfungen geprüft und ermittelt. Jede Buchung war mit Beleg. Kleine Differenzen ergaben sich bzgl. Versicherungssteuer / Abzugsfähigkeit Vorsteuer (Kleinkram).
Für 2009 wurde eine Einkommenssteuererklärung abgegeben, für die Jahre 2010 + 2011 erfolgte pauschal eine tatsächliche Verständigung.
Bescheide (ohne Vorbehalt der Nachprüfung) liegen für alle Jahre vor.
Soweit alles gut.
Durch einen Wasserschaden wurden die Unterlagen im Sommer diesen Jahres unleserlich zerstört und entsorgt (Schimmel).
Plötzlich bekomme ich eine Prüfungsanordnung für UST, Einkommens- und Gewerbesteuer für die Jahre 2009 - 2011.
Was nun ?
Aufbewahrungs- und Mitwirkungspflichten wurden m.E. nicht verletzt. Die Prüfer sahen seinerzeit bereits ALLE Unterlagen.
Wie soll ich mich verhalten ? Was muss ich tun ?
Etwa alles mühsam und teuer rekonstruieren lassen, obwohl bindende Bescheide vorliegen ?
1 Antwort
Es gibt da eine ältere BFH-Entscheidung, wonach dem Steuerpflichtigen der Verlust von Buchhaltungsunterlagen durch höhere Gewalt nicht zum Nachteil gereichen darf:
http://treffer.nwb.de/content/dms/content/000/109/Content/000109991.asp
In ähnlichem Sinne lautete ein BMF-Schreiben aus 2002 zum Verlust von Unterlagen durch Hochwasser.
Ich würde das FA schon vorab anschreiben oder durch Deinen Steuerberater anschreiben lassen und auf den Vorgang aufmerksam machen. Da es sich um einen Wasserschaden handelt, müßten doch Belege vorhanden sein, die man zur Glaubhaftmachung beifügen kann, z.B. Handwerkerrechnungen, Schriftverkehr mit Versicherungen uä. Wenn sich natürlich Unterlagen rekonstruieren lassen sollten, dann wirst Du möglicherweise nicht um die Mühen herum kommen.