Wie geht es weiter, wenn zwei Erben sich nicht einzig werden, obwohl eigentlich nur das Geld von einem Sparbuch geteilt werden müsste?


10.11.2023, 22:22

Kann für die angebliche oder vermutliche Pflege überhaupt noch nachträglich Geld aus der Erbmasse gefordert werden? Bestehe darauf Chancen, wenn dieser Fall vor Gericht landet? ( Ich frage für meinen besten Freund, der gerade diesen Ärger hat)

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Genau deswegen währe ein Testament die bessere Wahl gewesen.

Werden sich die beiden nicht Einig hilft ein Anwalt. Nur werden die Anwälte einen Großteil des Erbes für erhalten. daher sollte man versuchen, sich vorab zu einigen.

Grundsätzlich steht jedem die Hälfte zu.

Als Erbe hat man das Recht alle Finanzunterlagen einzusehen. Schenkungen der letzten 10 Jahre sind Anteilig ins Erbe mit einzurechnen. Ergo sollte der nichtpflegende Sohn die Kontoauszüge und andere Finanzunterlagen fordern und sich dadurch selber ein Bild machen. Der Pflegende Sohn muß nachweisen, was mit höheren abgezogenen Geldbeträgen gekauft wurden, die die normalen Lebenshaltungskosten übersteigen.

Zudem, wie auch immer der Streit ausgeht, das ganze Geld steht dem Pflegenden Sohn nicht zu. Mindest der Pflichtteil(hälfte des Erbteils) geht an den nichtpflegenden Sohn.

Im übrigen währe auch Sachleistungen gegenzurechnen, wenn z.b. der Sohn beim Vater gewohnt hat und keine Miete gezahlt hat währe das gegen Pflegeleistung und co aufzurechnen. Und ja, auch Verwaltung, Einkaufen und Wohnung sauber halten zählt dazu und wenn der Sohn das gemacht hat, dann hat er eine Pflegeleistung erbracht.

Das ganze ist also nicht ohne erheblichen Aufwand zu klähren. Ergo: Als Pflegender Sohn würd ich dem nichtpflegenden 10 000 anbieten und wenn der damit einverstanden ist, ist die Sache erledigt.


Walter402 
Beitragsersteller
 24.11.2023, 13:23

Aber wie hätte man ein Testament schreiben können, wenn man zwei Kinder hat, die in der direkten Nachbarschaft wohnen und man nur ein gut gefülltes Sparbuch besitzt?. Da würde man doch ins Testament auch nur reinschreiben, dass die Kinder das Sparbuch je zur Hälfte erben. Und dann würde sich die Kinder genau so streiten, weil einer sich angeblich mehr gekümmert hat als der andere. Also im Testament würde dann vermutlich das Gleiche stehen, als wenn die gesetzliche Erbfolge zu tragen kommt.

berlina76  24.11.2023, 14:25
@Walter402

Nein, warum?

Der Erblasser hätte z.b. auch veranlassen können, das das Erbe ausgenommen Pflichtteil als Dank an den Pflegenden geht. Oder umgekehrt, das das Geld ausgenommen Pflichtteil an den Nichtpflegenden geht, weil der Pflegende schon zu Lebzeiten diverse Zuwendungen erhalten hat, die die Pflege deckeln.

berlina76  24.11.2023, 14:31
@berlina76

Und wenn er 50/50 reingeschrieben hätte, dann gäbe es ebenfalls nichts zu streiten, weil es der eindeutige Wille des Verstorbenen gewesen währe.

Man kann in einem solchen Fall klagen udn wenn man Beweise udn Argumente bringt, die ienem einen größeren Anteil bringen, dann haben trotzdem biede verloren, wegen der Prozesskosten.

Ein Vorab für die Pflegesollte in einem Testament erfasst sein.

Ich würde denen raten, dass der mit der Pflge in Gottes Namen eben ein paar Tausend (z. B. 4.000,-) vorab bekommt udn der Rest Hälftig geteilt wird.

Ist insgesamt für beide besser, als die Klage, die mit "einer bekommt alles" sowieso nicht klappt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.