Vater verstorben, lebt im Heim u bekommt Sozialhilfe, Söhne und alle Erben haben das Erbe ausgeschlagen, darf die Beerdigung vom Heimkonto beglichen werden?
Der Vater verstorben, hinterlässt Schulden, Inkassobüro schickt ständig Briefe ins Heim und verlangt die Begleichung der Schulden, alle Erben haben das Erbe ausgeschlagen. Das Heim wird vom Sozialamt bezahlt. Darf dennoch die Beerdigung von dem Heimkonto (Taschengeldkonto), was noch Guthaben aufweist, beglichen werden?
2 Antworten
Ich denke schon, dass das rechtlich möglich wäre. Wenn sich das angesparte Taschengeld auf einem Bankkonto befinden würde, würde die Bank ja auch die Bestattungskosten vom Guthaben begleichen. Und selbst wenn jemand, und sei es der Fiskus, das Guthaben erben würde, müßten ja aus dem Nachlass die Bestattungskosten beglichen werden, bevor die bestattungspflichtigen Angehöringen an der Reihe sind (bzw. könnten die Angehörigen die Erstattung vom Erben verlangen).
Drittens habe ich schon einmal das genauso geregelt bzw. angeregt. In dem Fall hat sogar der Bestatter ein preisliches Angebot in Höhe des Taschengeldbestandes gemacht. Und das Heim war auch einverstanden.
Das stimmt natürlich, ein Heim ist keine Bank. ( Warum dürfen eigentlich Banken Bestattungskosten überweisen?). Dann bliebe aber der Erstattungsanspruch gegen den Erben, was in diesem Fall wohl der Fiskus wäre. Ob das klappen würde, ist auch wieder eine Frage, denn um sonstige Schulden des Erblassers würde sich der Fiskus ja auch nicht kümmern. (auch wenn ich natürlich schonmal den Fall hatte, dass ich Geld von einem hinterlegten Sparbuch erhalten habe...).
Natürlich nicht. Das Kontoguthaben steht dem Erben zu. Das wäre dann in letzter Instanz der Staatsfiskus.
Und im übrigen: Wer dem Verstorbenen gegenüber zu Unterhaltsleistungen verpflichtet war, hier also die Söhne, muß die Bestattungskosten auch dann zahlen wenn er das Erbe ausgeschlagen hat.
Wie können Personen die nicht Erbe sind denn überhaupt auf das Heimkonto zugreifen? Legal natürlich.....