Kann ich zum Probearbeiten trotz AU oder muss ich mich freistellen lassen?
Ich habe im august eine Ausbildung begonnen, die mir nicht gefällt. Ich möchte den Betrieb wechseln und habe nun Donnerstag, Freitag Probearbeiten dort. Jedoch bin ich krankgeschrieben, habe aber trotzdem zugesagt. Ich bin mir nun nicht sicher, ob mein jetziger Arbeitgeber mich deshalb kündigen kann. Muss er mich freistellen? Auf der AU steht ja ein vorrausichtliches Datum der Genesung. Bin mir sehr unsicher. Ich habe Angst, das wenn ich dort nicht genommen werde, aber meinem Arbeitgeber von dem Probearbeiten erzähle, dass mich die Mitarbeiter noch mehr fertig machen als davor auch.
2 Antworten
Du darfst während einer AU-Schreibung keinesfalls in einem anderen Betrieb arbeiten - das wäre für Deinen jetzigen Ausbildungsbetrieb zumindest ein Abmahnungsgrund.
wenn es die gleiche Tätigkeit ist, dann kannst du nicht in einen Betrieb AU sein und im nächsten kannst du arbeiten.