Wertminderung meines Anwesens durch Asylantenheim?

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Liebe/r Urwaldinge,

Fragen und Antworten, die das Ziel verfolgen Mitmenschen anderer oder auch gleicher Nationalität zu beleidigen, sind hier nicht erwünscht. Ich bitte Dich und auch die hier Antwortenden Rücksicht darauf zu nehmen.

Bitte schaut diesbezüglich noch einmal in unsere Netiquette und Richtlinien unter http://www.finanzfrage.net/policy.

Vielen Dank für Dein Verständnis und viele Grüße

Ria vom finanzfrage.net-Support

1 Antwort

Mir stellt sich hier die Frage, ob ein Asylantenheim in einem reinen Wohngebiet gemäß § 3 der BauNVO überhaupt zulässig ist.

 

(1) Reine Wohngebiete dienen dem Wohnen.

(2) Zulässig sind

1.Wohngebäude,
2.Anlagen zur Kinderbetreuung, die den Bedürfnissen der Bewohner des Gebiets dienen.

(3) Ausnahmsweise können zugelassen werden

1.
Läden und nicht störende Handwerksbetriebe, die zur Deckung des täglichen Bedarfs für die Bewohner des Gebiets dienen, sowie kleine Betriebe des Beherbergungsgewerbes,
2.
sonstige Anlagen für soziale Zwecke sowie den Bedürfnissen der Bewohner des Gebiets dienende Anlagen für kirchliche, kulturelle, gesundheitliche und sportliche Zwecke.

(4) Zu den nach Absatz 2 sowie den §§ 2, 4 bis 7 zulässigen Wohngebäuden gehören auch solche, die ganz oder teilweise der Betreuung und Pflege ihrer Bewohner dienen.

Dazu ein interessanter Link zu dem Thema:

https://www.baufachinformation.de/literatur/1995029402120

Gruß A.