wer zahlt Notar bei Rücktritt?

2 Antworten

Wenn du, bzw der Makler in deinem Auftrag, den Notar beauftragt hast zahlst du. Daher ist es hilfreich, sich davor vom käufer die Kostenübernahme für den Notar schriftlich geben zu lassen. Bei einem Grundstück kann es nämlichen keinen bindenden Kaufvertrag ohne Notar geben. Der Käufer kann also jederzeit noch abspringen.


ViviL 
Beitragsersteller
 05.12.2020, 23:27

Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Angeblich hat der Makler dies auch getan, nur findet er angeblich die Unterlagen nicht mehr. Kann der Makler dafür belangt werden?

Amado  05.12.2020, 23:28
@ViviL

Wenn er das sogar noch so angibt.. eine garantie dass es klappt hast du nie. Aber wenn das so abgesprochen war und er den zettel verloren hat, könnte eine Haftung des maklers durchaus in Frage kommen

ViviL 
Beitragsersteller
 05.12.2020, 23:33
@Amado

danke nochmal! Er hat mir das natürlich nur mündlich gesagt, schriftlich hat er geschrieben, dass er die Auftragsbestätigung des Käufers an das Notariat weitergeleitet hat, wenn dies damals verlangt wurde. Die Wahrheit ist, dass er es versäumt hat dies beim Käufer einzufordern

Amado  05.12.2020, 23:36
@ViviL

Wie so oft ist es eine frage was du beweisen kannst. Ohne eine schriftliche Absprache, dass er eine Kostenübernahme mit dem Käufer zu machen hat, könnte das schwierig werden. Im zweifel kann dir aber nur ein Anwalt sagen wie deine Chancen stehen.

Wenn vorher keine Vereinbarung darüber getroffen wurde, wer beim Nichtzustandekommen des Vertrages die bisher entstandenen Kosten trägt, siehst es für dich eher schlecht aus. Wir haben beim Verkauf unseres Hauses auf Betreiben des Maklers einen Vorvertrag geschlossen, der ausdrücklich geregelt hat, dass derjenige die Kosten trägt, der den Rückzieher gemacht hat.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

ViviL 
Beitragsersteller
 06.12.2020, 21:59

Dankeschön!