wer zahlt Notar bei Rücktritt?
Hallo!
Ich habe über einen Makler ein Grundstück zum Verkauf angeboten. Ein potenzieller Käufer wurde gefunden, der jedoch noch Probleme mit der Finanzierung hatte. Nachdem er dem Makler schließlich grünes Licht gegeben hat, dass der Kredit nun genehmigt wurde, beauftragte der Makler den Notar für den Entwurf des Kaufvertrages. Er forderte vom Käufe alle nötige Informationen an. Der Käufer hatte noch einige Fragen zum Vertragsinhalt und als diese geklärt waren wurde ein Notartermin vereinbart. Ca. 5 Tage vor dem Notartermin sagte der Käufer den Termin ab, da seine Bank ihn den Kredit doch nicht gewährte und trat vom Kauf zurück.
Der Notar stellte dem Käufer die Rechnung für den Vertragsentwurf. Dieser lehnte die Rechnung mit der Begründung ab, dass er den Auftrag für den Notar nicht erteilt habe. Daraufhin bekam ich nun die Rechnung vom Notar.
Kann mir jemand sagen, ob der Notar das Recht hat mir die Rechnung zu stellen, bzw. wer für die Rechnung aufkommen muss.
Vielen Dank für Eure Hilfe
2 Antworten
Wenn du, bzw der Makler in deinem Auftrag, den Notar beauftragt hast zahlst du. Daher ist es hilfreich, sich davor vom käufer die Kostenübernahme für den Notar schriftlich geben zu lassen. Bei einem Grundstück kann es nämlichen keinen bindenden Kaufvertrag ohne Notar geben. Der Käufer kann also jederzeit noch abspringen.
danke nochmal! Er hat mir das natürlich nur mündlich gesagt, schriftlich hat er geschrieben, dass er die Auftragsbestätigung des Käufers an das Notariat weitergeleitet hat, wenn dies damals verlangt wurde. Die Wahrheit ist, dass er es versäumt hat dies beim Käufer einzufordern
Wenn vorher keine Vereinbarung darüber getroffen wurde, wer beim Nichtzustandekommen des Vertrages die bisher entstandenen Kosten trägt, siehst es für dich eher schlecht aus. Wir haben beim Verkauf unseres Hauses auf Betreiben des Maklers einen Vorvertrag geschlossen, der ausdrücklich geregelt hat, dass derjenige die Kosten trägt, der den Rückzieher gemacht hat.
Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Angeblich hat der Makler dies auch getan, nur findet er angeblich die Unterlagen nicht mehr. Kann der Makler dafür belangt werden?