Der Zaun wurde bei einem Unfall zerstört, wird von der Versicherung nur der Zeitwert ersetzt?
Mein Zaun würde durch einen Unfall zerstört.
Nun zahlt die Versicherung des Verursachers nur den Zeitwert, obwohl es einen Kostenvoranschlag zur Wiederherstellung gibt.
Ist das rechtens?
3 Antworten
Bei Sachschäden zahlt die Haftpflichtversicherung in den meisten Fällen lediglich den Zeitwert und nicht den Neuwert.
Verständlich, denn anderweitig würden die Versicherungen zunehmend zum Versicherungsbetrug anregen.
Das ist so. Schadensersatz gibt es nur auf den Wert der zerstört worden ist. Einen neuen Zaun bezahlt die Versicherung nicht und braucht sie auch nicht.
Ein ähnlicher Fall und das gleiche Problem:
http://www.versicherungsbote.de/id/4793442/LKW-Fahrer-Garage-Haftpflichtversicherung-Greiz/
Nein, kann man nicht. Schadensersatz geht nun mal auf den Zeitwert und nicht nicht auf den Neuwert. Und angelogen worden ist die Geschädigte auch nicht. Schließlich wurde ihr ja nicht gesagt, es würde alles NEU gemacht.
Hast Du Dir das schritlich geben lassen? Und eigentlich ist Dir alles ersetzt worden. Nämlich unter Berücksichtigung des Abzuges Neu für Alt.
Danke für den Unfallbericht. Dort ist zu lesen:
Daher stellt sich die Frage, ob die Geschädigte die Differenz zwischen Versicherungsentschädigung und - sagen wir - Schadenswiedergutmachung als zivilrechtlichen Anspruch beim Spediteur (oder Fahrer) einfordern kann.