Wird eine private BU-Rente auf Übergangsgeld angerechnet?
Aufgrund per Gutachten festgestellter Berufsunfähigkeit bekomme ich nun aus einer privaten BU-Versicherung eine Leistung (bis 65) ausgezahlt. Im Moment bekomme ich Übergangsgeld von der DRV für eine Wiedereingliederungsmaßnahme und Berufsfindung.
- Muss ich den Bezug einer privaten BU-Rente in dem Fall an die Deutsche Rentenversicherung überhaupt melden? (es ist ja eine rein private Vorsorge)
- Und kann diese Leistung auf das zeitlich begrenzt gewährte Übergangsgeld (bis April 2018) angerechnet werden?
- Andere Leistungen werden von mir nicht bezogen und ein Anspruch auf ALG 1 oder 2 besteht nicht.
Vielen Dank für Eure sachdienlichen Antworten.
1 Antwort
Hallo,
die Deutsche Rentenversicherung prüft nach dieser Regelung, ob das Übergangsgeld gekürzt wird:
https://dejure.org/gesetze/SGB_IX/52.html
Man kann sich auch den bereits ausgefüllten Antrag für das Übergangsgeld nochmal genau ansehen. Wenn dort nirgends nach einer privaten BU-Rente gefragt wurde, ist die private Rente für die Übergangsgeldhöhe ohne Bedeutung.
Gruß
RHW