Wer zahlt die Kosten bei einer Scheidung?

2 Antworten

Hallo Biolix,

wer die Kosten der Scheidung zahlt ist eine finanziell super relevante Frage, die bestimmt auch viele andere interessiert. Erstmal gebe ich dir vollkommen recht - Scheidungen in Deutschland sind ziemlich teuer. Beispielsweise ist es möglich, in Italien für eine Scheidung nur 16€, in Spanien für eine Scheidung nur 50€ zu zahlen.

Um zu beantworten, wie viel jeder Ehegatte zahlt, muss man zunächst zwischen Gerichtskosten (Kosten für die Bearbeitung des Scheidungsfalls durch Justizbeamte und Richter) und Anwaltskosten (Kosten für anwaltliche Beratung und Vertretung vor Gericht) unterscheiden.

1) Gerichtskosten zahlen beide Ehegatten jeweils zu 50%. Die Gerichtskosten werden anhand des addierten Einkommens beider Ehegatten bemessen. Somit wirkt es sich nicht aus, ob ein Partner mehr verdient als der andere.

  • Bei den Gerichtskosten besteht die Möglichkeit, Geld zu sparen, indem sich beide Ehepartner auf eine einvernehmliche Scheidung (Einigkeit hinsichtlich Trennungsjahre, Unterhalt, Vermögen, Hausrat, Ehewohnung und Sorge- und Umgangsrecht für eventuell aus der Ehe hervorgegangene Kinder). Ist das der Fall, kann dein Anwalt einen Antrag auf Reduzierung des Gegenstandswertes (Dreifache Nettoeinkommen beider Ehegatten und Maßstab zur Berechnung der Gerichts- und Anwaltskosten) um bis zu 30% beantragen. Wird der Antrag vom Gericht bewilligt, sinken also Gerichts- und Anwaltskosten gleichsam um 30%.

2) Anwaltskosten muss jeder Ehepartner selbst bezahlen. Hier hängt erstmal davon ab, wie teuer der eigene Anwalt ist und ob man auf Erleichterungsangebote, wie zum Beispiel die Möglichkeit einer Online-Scheidung eingeht.

  • Bei den Anwaltskosten können beide Ehepartner 50% sparen, indem sie sich einen Anwalt "teilen". Auch hierfür sollte eine einvernehmliche Scheidung vorliegen. Um diese Sparmöglichkeit zu realisieren, vereinbaren beide Ehepartner schriftlich, dass einer von ihnen einen Anwalt beauftragt und dieser anschließend die Hälfte der Anwaltskosten von dem anderen erstattet bekommt. Es ist aufgrund es Anwaltszwangs erforderlich, dass mindestens ein Rechtsanwalt den Scheidungsantrag bei Gericht einreicht.

Ich hoffe, dass dir meine Antwort hilft. Ansonsten besteht neben dem von mir Gesagten noch die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe. Alles Gute für dich!

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Biolix 
Beitragsersteller
 18.06.2020, 18:28

Ok... das hilft schon mal weiter! Danke!

Die Scheidung zahlt immer der, der den Anwalt beauftragt. Solltet ihr beide einen benötigen, weil ihr euch wegen gewisser Dinge nicht einigen könnt, dann zahlt jeder seinen Anwalt.