Was passiert mit dem Kredit, wenn die Wohnung, wofür der Kredit aufgenommen wurde, verkauft werden soll?

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Du darfst die Wohnung verkaufen, aber nicht eigenhändig. Der dabei einzuschaltende Notar wird dafür sorgen, dass vom gezahlten Kaufpreis erst der Kreditgeber befriedigt wird und dann Du den Restbetrag erhältst. Der Kreditgeber muss auch noch die Löschungsbewilligung erteilen, damit die Vormerkung der Bank des Käufers in die Grundschuld umgewandelt werden kann. 

Deine Bank wird sicherlich mit einer Vorfälligkeitsentschädigungsforderung auf Dich zu kommen und Du gerätst unter Zeitdruck, diese zu begleichen. Da es sich sicherlich um eine Mietwohnung handelt, die Du weniger als 10 Jahre besessen hattest, wirst Du den Verkaufsgewinn als Sonstige Einkünfte im Rahmen Deiner Steuererklärung zu versteuern haben (Progressionserhöhung!).

Sinnvoller wäre es vielleicht, noch 5 Jahre mit dem Verkauf zu warten, um diese Besteuerung und die Vorfälligkeitsentschädigung zu vermeiden.

Hallo Althaus,

bei Verkauf hast du ein Sonderkündigungsrecht eines Darlehens. natürlich gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung die bei Altdarlehen gerne berechnet werden.

Alternativ hast du eine 2 Immobilie und kannst ein Objektwechsel anbieten. Du solltest prüfen was dann günstiger ist , der Objektwechsel kostet auch eine Gebühr und ist mit einer Grundschuldeintragung verbunden 

Jetzt sind ja die 5 Jahre rum, was ist passiert? Nach der 10 Jahresfrist wird der Gewinn nicht nur steuerfrei, sondern man hat auch ein Sonderkünsigungsrecht beim Kredit. Somit könnte man nach dieser Zeit auch die Vorfälligkeitsentschädigung sparen.