getrennt lebend, nicht geschieden, bekommt meine Frau Witwenrente wenn ich schin Rente beziehe?
Ich werde diese Jahr mit 63 (und Abzügen) in Rente gehen müssen. Sollte ich nach dem ich bereits Rente beziehen und sterben, erhält sie dann Witwenrente ? Falls ja, in der gleichen Höhe wie meine Rente? Erhalten die Kinder (3 unter 18) auch eine Weisenrente ?
2 Antworten
Wie Primus schon richtig schrieb, zur Zeit fungierst Du als das Versorgungswerk Deiner noch Ehefrau.
Wenn Du das so möchtest, ist alles OK.
Umgekehrt funktioniert das natürlich auch, denn wenn Deine Ehefrau verstirbt, könntest Du auch Anspruch auf Witwerrente haben.
Die Witwenrente ist aber nicht so hoch wie Deine Altersrente. Die große Witwenrente beträgt 60 % der Altersrente.
Deine Kinder werden Halbwaisenrente bekommen, ausser die Mutter verstirbt auch.
Ja, denn solange ein Paar rechtsgültig verheiratet ist, hat Deine Frau Anspruch auf Witwenrente. Und außerdem erhöht jedes Jahr, das Ihr verheiratet seit, den Versorgungsausgleich für Deine Frau. Was bedeutet, dass - auch wenn Ihr schon über Jahre getrennt lebt, der Anspruch Deiner Frau auf Deine Rente steigt.
Halbwaisenrente bekommen alle 3 Kinder, sofern sie bis zu Deinem Ableben das 18. Lebensjahr nicht erreicht haben.
Darf ich noch ergänzen Primus, auch Kinder über 18 J bekommen noch Halbwaisenrente, wenn sie noch in Schul- oder Berufsausbildung sind (bis max. zum 25. Lebensjahr).