Härtefall Zahnersatz?
Hallo, ich habe Bulumie, leider sind mir dadurch meine Zähne kaputt gegangen und es müssen Brücken Kronen ect gemacht werden. Ich habe nach Härtefall bei meiner Krankenkasse angefragt, die haben es abgelehnt, da mein Brutto Lohn zu hoch ist. Ich bin in der privatinsolvenz und habe 4 Unterhaltspflichtge Kinder, die nicht in meinem Haushalt leben. Dadurch das die nach dem Brutto Lohn gehen kann ich es mir nicht leisten. Sogar Weihnachtsgeld und energiepauschale wird mit berechnet. Da durch das ich in der Insolvenz bin bekomme ich auch keine Ratenzahlung. Wer kann mir da helfen? Die Zähne tuen weh beim Essen und trinken.
3 Antworten
Eine Privatinsolvenz ist oft die Folge privaten Fehlverhalten. Die Krankenkassen zahlen immer nur Zuschläge und nie die vollen Kosten von Zahnersatz.
Dass hier der Bruttolohn herangezogen wird, halte ich zwar für fragwürdig, das entspricht aber unzweifelhaft dem Willen des Gesetzgebers (vgl. § 55 SGB 5).
Deine Privatinsolvenz alleine -ohne Bezug von Sozialleistungen- ist kein Grund, einen Härtefall anzunehmen.
Hinsichtlich der Unterhaltszahlungen, die du an deine Kinder leistest, habe ich mal was für dich ausgegraben:
Der getrenntlebenden oder geschiedenen Ehegatten unter Berücksichtigung der Vorschriften des BGB zustehende und tatsächlich gezahlte Unterhalt (§ 1361 Abs. 4 bzw. § 1585 Abs. 1 BGB) zählt zu den Einnahmen zum Lebensunterhalt (BSG, 16.02.1982 – 12 RK 31/79 und 24.06.1985 – GS 1/84). Beim Empfänger einer solchen Unterhaltszahlung erhöhen sich dementsprechend die Einnahmen zum Lebensunterhalt, beim Zahlenden vermindern sich die Einnahmen. Entsprechendes gilt für Unterhaltszahlungen, die das Mitglied an seine beim getrenntlebenden oder geschiedenen Ehegatten wohnenden Kinder leistet (BSG, 11.04.1984 – 12 RK 41/82).
Dann musst du das nehmen, für was die KK voll bezahlt und auf zugaben verzichten.
Las dich vernünftig beraten was im Rahmen der KK gemacht werden kann bei voller Kostenübernahm.
du solltest hier auf jeden Fall das Problem bei der Wurzel packen und an der Essstörung arbeiten. Denn eine Essbrecht-Sucht ist eine schlimme Suchterkrankung, aber natürlich kein fortzuführender Lebensstil, der hochwertigen Zahnersatz über den gesetzlichen Leistungsanspruch hinaus rechtfertigt. Natürlich einmal abgesehen davon, dass eine Fortsetzung des Erbrechens die Zähne auch weiterhin angreifen wird.
Ich empfehle dir, fürs erste auf eine möglichst säurearme Ernährung und keine großen Temperaturschwankungen beim Essen zu setzen. Versuchen, den Säureschutzmantel der Zähne aufzubauen bzw. aufrecht zu erhalten und dann vielleicht Zahn für Zahn nacheinander behandeln zu lassen, anstatt alle auf einmal. Die Kosten sind dann für dich leichter tragbar. Anders wird es leider wohl nicht gehen.
Bitte versteh das nicht als Angriff an dieser Stelle. Die Situation ist natürlich sehr erdrückend, dafür habe ich vollstes Verständnis. Würde es ansonsten einmal bei der KK mit Vorlage einer Bescheinigung von deinem Facharzt versuche, bei dem du wegen der psychischen Erkrankung in Behandlung bist.
Ich bin seit Jahren in Behandlung wegen der Bulumie auch stationär 2 mal. Es geht nicht nach und nach weil alleine 7mm fehlen. Ich wollte es hier nur kurz fassen. Die hinteren Zähne fehlen komplett. Ich habe das immer nach hinten gezogen, so das jetzt eine Großbaustelle da ist leider. Jetzt habe ich den Salat
Danke für deine Antwort, tue ich ja, nur bei Bulimie kann ich nicht alles nehmen.