Wenn beide Eltern ins Heim ziehen, aber nur einer krankheitsbedingt, für beide als Kinder zahlen?

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Ob und unter welchen Voraussetzungen Kinder rechtlich verpflichtet sind, die Kosten zum Beispiel für das Altersheim oder Pflegeheim zu zahlen, führt zur Frage nach dem so genannten Elternunterhalt.

Eltern können teilweise ihren Lebensunterhalt nicht mehr selbst finanzieren, so zum Beispiel bei Umzug in ein Altersheim bzw. Pflegeheim. Die Kosten übernimmt zunächst das Sozialamt (Sozialhilfeträger).

Bei entsprechendem Einkommen und Vermögen werden jedoch die Kinder "zur Kasse gebeten". Bei entsprechendem Einkommen des Ehepartners ist im Rahmen des Familienunterhalts auch das Einkommen des Ehepartners für Elternunterhalt von Belang.

Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/recht/familie/elternunterhalt.htm#ixzz2mLMIIQ6N

Zunächst wird das eigene Einkommen, Renten, Mieteinnahmen, Kapitaleinkünfte etc. Geld aus der Pflegeversicherung, und eigenes Vermögen verwertet um die Heimunterbringung zu decken. Reicht das von der Pflegeversicherung gezahlte Geld für den Heimaufenthalt nicht aus, werden andere Quellen angezapft. Neben dem Heimbewohner selbst werden auch die Kinder zu Zahlungen verpflichtet - das Sozialamt ist erst die letzte Instanz. Wann Kosten einer Unterbringung im Heim abziehbar sind: http://www.steuertipps.de/gesundheit-krankheit-pflege/themen/wann-kosten-einer-unterbringung-im-heim-abziehbar-sind