Wie werden betriebliche und gesetzliche Rente aus Belgien in Deutschland steuerlich behandelt?
Wohne in Belgien und werde evtl. nach Deutschland zurückkehren. Ich beziehe eine belgische gesetzliche Alters- und Witwenrente sowie eine belgische betriebliche Witwenrente, für die ich hier einkommensteuerpflichtig bin. Für meine Altersrente aus Deutschland zahle ich Einkommensteuer an das Finanzamt Neubrandenburg (RiA). Für die Höhe der deutschen Rente allein wäre ich nicht steuerpflichtig, da aber die belgischen Rentenbezüge mit berücksichtigt werden,werde ich seit 2005 zur Kasse gebeten.
Da ich für eine Krankenversicherung in Deutschland den Beitragssatz für die betriebliche Rente voll bezahlen muss - Kann ich diese Kosten von der Steuer absetzen?
1 Antwort
1. Zur Zeit noch Wohnsitz in Belgien. Daher dort unbeschränkt Einkommensteuerpflichtig udn hier beschränkt steuerpflichtig mit den inländischen Einkünften. Daher ist es auch ein Gerücht, dass Du ohne die Betreibsrente hier keine Steuern zahlen müsstest. Da man bei der beschränkten Steuerpflicht keinen Grundfreibetrag hat.
2. Wenn Du nach Deutschland ziehst, kehrt sich das um. Hier unbeschränkte Steuerpflicht und für die Einkünfte aus Belgien dort beschränkte Steuerpflicht. Aber Du profitierst von einer besonderen Regl in Artikel 19 Abs. 2 des DBA mit Belgien. Weil Du die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, wird dann die öffentliche Rente, die sonst in Belgien zu versteuern wäre, hier in "D" besteuert. Das spart Dir die belgische Steuer und den Progressionsvorbehalt in "D."