Wechsel zu Steuerklasse 3/5 bei Elternzeit ohne Elterngeld?
Meine Frau ist aktuell in Elternzeit, aber natürlich noch angestellt, bzw. Beamtin. Sie bezieht kein Elterngeld und kein anderes Einkommen. Ich arbeite voll und verdiene ca. 60.000 Brutto im Jahr.
Wir sind beide in Steuerklasse 4.
Macht für mich ein Wechsel in Steuerklasse 5 und für meine Frau in Steuerklasse 3 Sinn?
Ich zahle dann ja weniger Steuern, sie jedoch mehr. Da sie aber aktuell kein Einkommen bezieht ist das ja egal (?). Oder gilt dies nicht für die Elternzeit? Auch Steuernachzahlungen können dann ja vorkommen.
Dann gibt es ja noch das Ehegattensplitting, ich weiß jedoch nicht, ob man da am Ende tatsächlich mehr sparen kann.
Kann mir da vielleicht jemand weiterhelfen?
Der Satz sollte lauten "Macht für mich ein Wechsel in Steuerklasse 3 und für meine Frau in Steuerklasse 5 Sinn?", also andersherum.
3 Antworten
Hallo kommerzpunk,
Wie Tiiii schon schreibt: Wenn Du in Lohnsteuerklasse 3 wechselst, bekommst Du jetzt netto monatlich 300 EUR mehr ausgezahlt.
Wenn Ihr in 4/4 bleibt, bekommst Du Ende des Jahres nachdem Du Deine Einkommensteuererklärung abgegeben hast für jeden Monat, 300 EUR Nachzahlung, falls deine Frau schon ab Januar in Elternzeit ist, also 12 x 300 EUR.
Es ändert sich also nur der Zeitpunkt. 😊
Ich würde stets die gemeinsame Veranlagung vorziehen, aber in wenigen Ausnahmen kann man ein paar EUR sparen mit Splitting - das kenne ich aber nicht die näheren Details.
Wenn du Steuerklasse 5 nimmst, zahlst du mehr Steuern. Also wenn dann anders herum. Am Ende macht es nach der Steuererklärung keinen Unterschied. Ob eine Nachzahlung folgt, hängt davon ab ob deine Frau dieses Jahr gar keine Einkünfte hat o.Ä.
Aber um erstmal flüssiger zu sein, wird der Wechsel Sinn machen. Ist per Elster auch in 2 min erledigt. Hab ich am 1. erst gemacht ...
Richtig.
Und: Wenn Deine Frau tatsächlich keine Einkünfte hat, auch keine steuerfreien aber progressionserhöhenden Einkünfte, dann führt die LSK III nicht zu einer Steuerernachzahlung. Dann ist nämlich die Berücksichtigung des doppelten Grundfreibetrages genau richtig.
Egal welche Steuerklassen ihr habt, letztendlich zahlt ihr immer die selben Steuern!
Denn das wird spätestens mit der Steuererklärung glattgezogen!
Durch die Steuerklassen steuert man lediglich, ob man aktuell mehr netto rausbekommt und Gefahr läuft, dass man Steuern nachzahlen muss, oder halt umgekehrt!
Vielen Dank!
Ja, ich meinte es auch andersherum. Habs in der Frage nochmal geändert.
Also kommt es am Ende sozusagen aufs gleiche hinaus, nur zahlt man den gleichen Betrag zu unterschiedlichen Teilen und Zeitpunkten?