Kontoführungsgebühren während der Elternzeit?
Ich habe ein Gehaltskonto bei einer Bank. Das Konto ist laut der Bank nur dann "kostenlos" wenn es monatlich einen Gehalteingang von mindestens 1000 EUR gibt. Jedoch bin ich momentan in der Elternzeit und bekomme somit Elterngeld statt dem eigentlichen Gehalt von meinem Arbeitgeber. Das Elterngeld liegt natürlich auch deutlich über 1000 EUR. Ist das richtig dass die Bank trotzdem bei mir jeden Monat während meiner Elternzeit die Kontoführungsgebühren abzieht? Zählt das Elterngeld nicht als Gehalteingang?
Vielen Dank!
3 Antworten
Schau in die Bedingungen für das Konto. Dort müsste doch stehen ob es nur um einen Geldeingang (bei manchen Banken ist das so) oder um einen Gehaltseingang geht.
Elterngeld würde ich als "Lohnersatzleistung" deklarieren.
Bei manchen Banken muss es eine Überweisung geben, die dem Mindestbetrag entspricht oder höher ist. Steht in den AGBs.
Es gibt übrigens auch einige Direktbanken, bei denen das Konto auch ohne Mindesteingang kostenlos ist.
Per Definition ist Elterngeld kein Gehalt.