Was passiert mit zurückgelassen Sachen auf einem gekauften Grundstück?
Ich habe ein Grundstück gekauft auf dem mehrere alte Baumaschinen und Gerümpel vom Vorbesitzer stehen. Es wurde ausgemacht das die Sachen bis zum 01.09.20 da stehen bleiben können, dafür bezahlt der Vorbesitzer 150€ Miete im Monat.
Eigentlich wollte er sie zügig abholen, bisher hat er aber nur ein paar wertvolle Kleinigkeiten abgeholt. Den Rest wird er vermutlich nicht mehr mitnehmen.
Meine Frage ist, was passiert mit den Sachen nach Ablauf der Frist?
Gehören die Sachen dann mir und muss ich evtl auch für Entsogungskosten aufkommen?
Die Kommunikation mit dem vorbesitzer ist leider recht schwierig.
Vielen Dank für alle Antworten.
2 Antworten
Die Sachen werden nicht dein Eigentum. Du hast die Möglichkeit, den Vorbesitzer schriftlich anzukündigen, solle dieser die Gegenstände nicht abholen, dass Du diese auf seine Kosten einlagerst.
Du kannst ihm schreiben (Einschreiben Rückschein), dass Du die Sachen auf seine Kosten vernichten lassen wirst, wenn er sie nicht bis zum ...... abgeholt hat.
Da Du schreibst "Baumaschinen und Gerümpel" kannst Du mal einen Schrotthändler frage, ob er alles abholt, wenn er es verwerten kann.
Eventuell hebt sich der Schrottpreis ja mit den Kosten der Abholung auf.
Hmm...
Heißt das für mich das ich die Einlagerung erstmal bezahlen muss und dass Geld erst später von ihm einfordern kann?