Was passiert mit zurückgelassen Sachen auf einem gekauften Grundstück?

2 Antworten

Die Sachen werden nicht dein Eigentum. Du hast die Möglichkeit, den Vorbesitzer schriftlich anzukündigen, solle dieser die Gegenstände nicht abholen, dass Du diese auf seine Kosten einlagerst.


Richert069 
Beitragsersteller
 23.07.2020, 10:31

Hmm...

Heißt das für mich das ich die Einlagerung erstmal bezahlen muss und dass Geld erst später von ihm einfordern kann?

Du kannst ihm schreiben (Einschreiben Rückschein), dass Du die Sachen auf seine Kosten vernichten lassen wirst, wenn er sie nicht bis zum ...... abgeholt hat.

Da Du schreibst "Baumaschinen und Gerümpel" kannst Du mal einen Schrotthändler frage, ob er alles abholt, wenn er es verwerten kann.

Eventuell hebt sich der Schrottpreis ja mit den Kosten der Abholung auf.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung