Wenn deine Sparkasse an dem Partnerschaftsverband teilnimmt? Findest du über deine Sparkasse heraus. Wenns möglich ist. Dann kostet es 4,95 bis max 20€

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Das Finanzamt bekommt da gar nichts mitgeteilt.

das Bundeszentralamt für Steuern bekommt einen Datensatz von dir übermittelt, dass du ein bestehendes Kartenkonto bei diesem Institut hast.

übermittelt werden konkret: Name, Geburtsdatum, Kontonummer/Kartennunmer, Tag der Eröffnung, Tag der Schließung, Adresse, Verfügungsberechtigung (Wenn Verfügungsberechtigung durch Vollmacht dann dessen Name und Anschrift).

Die Daten werden 2 Jahre nach Schließung aus diesem Datensatz gelöscht.

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Wie lange du Mitglied bei Amazon bist, spelt zwar eine Rolle, aber nicht in soweit, dass du Anspruc auf eine besndere Bezahlweise hast.

wird dir der Bankeinzug verwehrt, hast du nur die Option der Kreditkarte, via Guthaben oder mittels Rechnung.

häufig lieht es aber am Bestellwert oder an der Ware, ob du mittels Lastschrift shoppen kannst oder nicht

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Wenn Du > 18 bist und das Sparbuch auf deinen Namen läuft, so bist nur noch du Verfügungsberechtigt.

Die Vorlage des Sparbuchs, im Falle deines Vaters, als hinkendes Inhaberpapier, befreit die Bank bei Auszahlung von jeglicher Schuldpflicht, sodass der Vorleger die Auszahlung verlangen kann, die Bank es aber nicht auszahlen muss.

stellst Du dich jedoch mit samt des Sparbuchs vor, so hast du ein qualifiziertes Inhaberpapier, sodass vorgenannter Absatz dahingehend berichtigt werden muss, dass du die Auszahlung verlangen kannst, die Bank es auch auszahlen muss!

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Ebay Privatverkauf - Rücknahme?

Hallo, ich habe als privater Verkäufer bei Ebay einen Markenrucksack versteigert, die Sachmängelhaftung ausgeschlossen. 3 Fotos zeigen den Artikel im Ganzen und die Mängel, da durch häufiges Nutzen die Träger Gebrauchsspuren aufweisen und der Unterboden. Dort sind äußerlich Verschmutzungen, die man nicht mehr abwaschen kann. Ein Käufer hat den Artikel nun für 20 € ersteigert und beschwert sich jetzt über Krümel im Rucksack und Verschmutzungen innen und außen. Er fordert mich auf, ihm ein Rücksende-Etikett zu senden. Habe ihm mitgeteilt, dass der Rucksack sauber versendet wurde, keine Krümel beim ausschütteln bzw. auch umdrehen hier herausfielen und die Verschmutzungen am Unterboden klar benannt wurden und ich keine Rücknahme anbiete, das stehe klar in der Auktion.

gerade erhielt ich Antwort, er würde den Rucksack nun an mich zurücksenden.

Sein ebay-Profil zeigt, dass er eine weitere Tasche der Marke ersteigert hat und ich gehe davon aus, dass der Rucksack ihm einfach nicht gefällt. Habe nun nicht mehr reagiert und werde die Paketannahme verweigern.

Bezahlt wurde per Überweisung. Ich verkaufe immer mal wieder einige gebrauchte Sachen und habe in 18 Jahren nun fast 2.000 positive Bewertungen bekommen. Ich denke, wenn ich die Rückgabe weiterhin verweigere, gibt‘s eine negative Bewertung, damit kann ich aber leben. Ich kann ja meine Sicht ergänzen. Bei dem Artikelwert von 20€ jetzt Hin- und Rückversand in Höhe von je 4,99€ zu übernehmen, ist ja Wahnsinn, weil der Käufer sich auf Krümel beruft (die er, wären sie tatsächlich da, leicht entfernen kann).

Ich versende nur saubere Ware und habe da ein reines Gewissen. Frage mich aber, ob angebliche Krümel ein Grund für eine Rücknahme sind? Sachmängelhaftung war ausgeschlossen und sind Krümel überhaupt ein Sachmangel?
Bin ich hier im Recht als privater Verkäufer?

Für Hinweise bin ich dankbar.
Schönes Wochenende

Mandy

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Also zum einen fragst du, ob du die Rücknahme akzeptieren musst, bei beschriebenen und abgelichteten Mängeln und zum Anderen geht es bei Dir auch um Rücksendekosten.

  1. die Sachmängelhaftung auszuschließen befreit dich nicht, die Ware frei von Mängeln zu verschicken. Wenn Du sowohl Bilder in der Anzeige hast, die die Mängel zeigen sowie dies in deiner Anzeige mit vermittelst, sehe ich hier seitens des Käufers keine Möglichkeiten.
  2. wer trägt die Rücksendekosten: diese trägt der Käufer. Du verkaufst von Privat zu Privat, trittst Privat auf und hast dies hoffentlich auch in deiner Anzeige so vermittelt, bspw. mit einem ähnlichen Text wie: Verkauft wird von Privat, keine Rücknahmen und keine Gewährleistung/Garantie. Hier grenzt man schon konkret ab, dass du von Privat verkaufst. Ebenso keine Gewährleistung auf das Gut gibst. Dies löst dich jedoch nicht davon ab, wie in 1. beschrieben, die Ware frei von Mängeln zu verschicken. Die Kosten für den Rückversand (hier gibt es auch die Option dies in der Anzeige zu vermitteln) dürfte der Käufer zahlen, da es ja seine Entscheidung ist, den Artikel zurück zu schicken. Ein Widerrufsrecht gibt es nicht, solange du Privat und nicht Gewerblich agierst.
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Die Schufa sowie Klarna bekommen die Einkünfte nicht gespiegelt, noch gibt man sie in irgendeiner Art und Weise an.

und auch das Scoring findet durch die Schufa statt und nicht durch Klarna.

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Die Frage des Gegenkontos beantwortet dir grundsätzlich ein Steuerberater. Letztlich ists aber die 4910.

Wareneinkauf ist 3200 an 1210(oder welches Buchungskonto du für Paypal benutzt)

Verkauf ist dann ganz Klassisch:

1210 (Paypal) an 8100 (da Steuefrei gem KleinURegelung)

den Aufwand des Portos kannst du in den Buchungssatz mit Einbauen, aus deiner vorherigen Frage wolltest Du aber Versandkostenfrei verschicken.

daher wäre dee Aufwand des Portos seperat zu buchen, 4910 an 1210.

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Angebot und Nachfrage.

du hast dem anderen nur ein Angebot unterbreitet.

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Inkasso fordert 250 Euro und droht mit gerichtlichem Mahnverfahren?

Hallo zusammen,

leider habe ich die gerechtfertigte Forderung eines Gläubigers aus schwerwiegenden gesundheitlichen Gründen über mehrere Monate nicht bezahlt. Nach einiger Zeit bekam ich Post von einem Inkassobüro. Die offene Hauptforderung habe ich nach den ersten Schreiben des Inkassobüros direkt an den Gläubiger überwiesen. Seitdem erhalte ich weiterhin Schreiben des Inkassobüros, in denen die Zahlung der Hauptforderung vermerkt ist, aber weiterhin Inkassokosten, Auslagen, Zinsen, etc. geltend gemacht werden.

Die Hauptforderung war ca. 1745 Euro, die wie erwähnt bezahlt worden sind. Die aktuelle Zahlungsaufforderung des Inkassobüros beträgt ca. 250 Euro und mir wird mit der Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens gedroht, wenn ich nicht bis zum 18.11. zahle. Ich füge die Forderungsaufstellung zu besserem Verständnis mit an.

Mir ist bewusst, dass ich selbst Schuld bin an dieser Misere, leider passiert aber im Leben auch mal Mist. Dennoch die Frage: Muss ich die ca. 250 Euro an das Inkassobüro zahlen oder gibt es einen Weg dies zu vermeiden? Das Inkassobüro hat schließlich lediglich ein paar Schreiben aufgesetzt und die Hauptforderung ist seit Monaten beglichen. Ich habe hier viele verschiedene Meinungen gelesen und hoffe nun auf gezielten Rat. 50 Euro würde ich vermutlich einfach zahlen, um die Angelegenheit aus der Welt zu schaffen, aber 250 Euro sind schon echt heftig.

Vielen Dank für die Unterstützung!

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Die Forderung ist berechtigt. Der Gläubiger hat seine Hauptforderung an das Inkasso abgetreten und hat diese damit beauftragt, die Forderung einzutreiben.

da wirst du nicht drum herum kommen. Hab nen Kumpel, der für knapp 10€ bei IKEA einkaufen war, diese ans Inkasso abgetreten wurde und daraus knapp 180€ wurden.

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Kannst du machen lassen. Ist genau so schnell wie auf ein deutsches Konto, dank SEPA.

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Hast du ein Gewerbe?

Wenn nicht, könnte das Kreditinstitut misstrauisch werden, was das Thema Geldwäsche betrifft. Da hätte das Finanzamt auch nichts mit zu tun

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Bitte über diesen Link eine DSGVO Auskunft anfordern, kostet nichts.

Aus dieser geht das Zeichen hervor, zur Not registriere dich im Schuldnerportal, um herauszufinden, welcher Gerichtsvollzieher hier etwas gemacht hat.

handelt es sich tatsächlich um eine Personenverwechslung wäre es das einfachste, wenn die meldende Stelle (GV) die Löschung des Merkmals beauftragt, da die andere Weg etwas steiniger ist.

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Es wäre wärmstens zu empfehlen, dass der Kundenstamm erneuert wird.

zwar wirst Du immer an das Geld heran kommen, allerdings wird die Bank den Zugang bis zur Erneuerung deines Personenstammblattes verbieten.

du brauchst bei dem Termin auch nichts groß machen. Deine Eltern wurden als gesetzliche Vertreter hinterlegt, nun bist Du Volljährig. Bedeutet, dass die Regelung zur Verfügung geändert werden muss.

darüberhinaus hat die Bank die Möglichkeit, das Sparkonto so lange bis zur Legitimation einzufrieren und es zu sperren, vergleiche AGB der Bank, zum Punkt der Mitwirkungspflichten

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Die Sachen werden nicht dein Eigentum. Du hast die Möglichkeit, den Vorbesitzer schriftlich anzukündigen, solle dieser die Gegenstände nicht abholen, dass Du diese auf seine Kosten einlagerst.

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  1. wieso kann ein Konto ins Soll rutschen, ohne entsprechende Dispositionsmöglichkeit? Ganz einfach, Banken differenzieren hier grundsätzlich zwischen einem Innen und Außengeschäft. Kontoführungsgebühren und Bankspesen sind im Innengeschäft und werden, auch ohne entsprechendes Guthaben, abgebucht.
  2. Kündigst Du das Konto, so erhälst du in der Regel einen Abschluss als Kontoauszug per Post. Es ist jammerschade, dass es zu dieser Misere gekommen ist, hier hast du jedoch keinen Spielraum.
  3. Die Bank wird zu 99,9% nicht auf Kulanz ausbuchen und das Konto schließen. Ergo: du musst das Konto ausgleichen.
  4. Es ist für mich fraglich, wieso das KI erst jetzt auf dich zukommt, wenn doch weit vorher hätte ein Schreiben an dich gehen können.
  5. Wichtige Message für dich: Kündigungen faxen und per Einschreiben verschicken, eine geordnete Ablage für solch wichtige Dinge entwickeln, zB einen Ordner, und jegliche Korrespondenz aufbewahren
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zum Einen gehört deine Frage auf gutefrage.net und nicht auf finanzfrage.net und zum anderen: Jaein. Du hast sehrwohl ein Recht an deinem Bild. Ich finde aber (Alter 18), dass man das auf eine humane Art und Weise klären sollte, via Chat, Melden des Accounts etc, ehe man dann die Keule über die Polizei schwingt (was das Procedere nur in die Länge zieht)

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