Polizei rufen bei einem auszug?
Hallo wollte mal hier auf dem wegw meine situation erklären und eine frage stellen.
Und zwar bin ich mit meiner freundin damals zusammengezogen. Sie steht alleine im mietvertrag drinnen. Jetzt wo es nicht mehr geklappt hat möchte ich natürlich ausziehen. Neue wohbung etc habe ich schon nur meine sachen stehen noch bei ihr. Da sie keinen kontakt mehr zu mir will ist der ansprechpartner ihr vater. Er meinte zu mir da mein wertvollstes mein pc und meine anderen wertsachen sind ich diese erst ausgehändigt bekomme wenn ich die andren sachen zuerst abholen tue. Problem ist ich brauch meinen pc für doe arbeit ohne pc kein geld ohne geld kein unzugsunternehmen. Bedeutet da ich ein auto habe wollte ich erstmal meinen pc abholen und dann wenn ich geld habe meine möbel etc holen. Darf er meine wertsachen ohne meine erlaubnis zurück halten und es mir verbieten sie mit zu nehmen? Und kann ich die polizei im vorfeld schonmal anrufen wenn ich ihn trotzdem abholen will das sie mir zusosagen den rücken decken?
1 Antwort
Die Polizei ist nicht originär dafür da, deine zivilrechtlichen Ansprüche durchzusetzen. Dafür gibt es Gerichte und Rechtsanwälte.
Abgesehen davon: Der Wohnungsinhaber ist nicht verpflichtet, dein Eigentum aufzubewahren. Insofern kann ich schon verstehen, dass er das Zeug loswerden will.
Er kann dir die Herausgabe deines Eigentums nicht verweigern. Aber er kann dich zur vollständigen Abholung auffordern und dir dafür eine (angemessene) Frist setzen. Nach Ablauf der Frist kann er die Gegenstände auf deine Kosten entsorgen.
⇒ Sieh zu, dass du zeitnah dein Zeug abholst und woanders unterbringst. Ein bis zwei Wochen wird der Vater deiner Freundin akzeptieren müssen, aber keine Monate.
Wie oben schon geschrieben: Nein, er kann (darf) dir die Herausgabe deines Eigentums nicht verweigern. Erzwingen kannst du die Herausgabe aber nur auf dem Rechtsweg.
Und wenn du den Rest deiner Möbel nicht zeitnah abholst, kann er sie entsorgen und dir die Kosten in Rechnung stellen.
Es geht ja nicht drum es loszuwerden es geht drum das er das wertvollste einbehält bis die andren sachen raus sind. Bedeutet nehm ich nicht die möbel direkt mit bekomme ich meine wertsachen nicht. Wir reden hier über wertsachen im wert von fast 7500€ mir gehts halt drum ob er diese mir vorenthalten darf ukd forderungen stellen darf indem er mir meine sachen einbehält.